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763 Euro im Monat. Diese Zahl steht in fast jedem Text über Kinderkosten, sie stammt vom Statistischen Bundesamt und sie führt in die Irre. Nicht, weil sie falsch wäre. Sondern weil sie den größten Posten gar nicht enthält: das Einkommen, das in der Elternzeit wegfällt. Wer vor der Geburt wissen will, ob das Familienbudget trägt, braucht deshalb keine Kostenliste, sondern einen Kassensturz. Der dauert einen Abend, und dieser Artikel liefert das Rechenschema dafür.

Was kostet ein Kind wirklich?

Die verlässlichste Quelle zu Kinderkosten ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts. Danach gaben Paare mit einem Kind im Schnitt 763 Euro im Monat für ihren Nachwuchs aus, das entsprach gut einem Fünftel ihrer gesamten Konsumausgaben. Für Kinder unter sechs Jahren, also die Phase, die euch jetzt bevorsteht, lag der Wert niedriger: bei 587 Euro im Monat.

Drei Einschränkungen gehören zu diesen Zahlen dazu.

Erstens: Sie stammen aus der EVS 2018. Die Sonderauswertung zu Kinderkosten wurde danach eingestellt, eine neuere amtliche Zahl gibt es nicht. Da die gesamten Konsumausgaben der Haushalte zwischen 2018 und 2023 um rund zwölf Prozent gestiegen sind, dürfte der reale Wert heute spürbar höher liegen. Wie viel genau, lässt sich seriös nicht beziffern.

Zweitens: Kita-Gebühren sind in der Statistik nicht enthalten. Je nach Wohnort reichen sie von null bis zu mehreren hundert Euro im Monat. Das Thema wird ab dem zweiten Lebensjahr relevant, für den Kassensturz vor der Geburt genügt es, die Beitragsordnung eurer Kommune einmal zu überfliegen.

Drittens, und das ist der entscheidende Punkt: Die Statistik zählt nur Konsumausgaben. Der Verdienstausfall durch Elternzeit, von den Statistiker:innen als Opportunitätskosten bezeichnet, bleibt komplett außen vor. Genau dieser Posten ist im ersten Jahr aber fast immer der größte.

Die öffentliche Wahrnehmung und die Datenlage gehen hier auseinander. Geredet wird über den teuren Kinderwagen. Gerechnet werden muss über das Gehalt, das für einige Monate nicht kommt.

Die Einkommenslücke: der Posten, den keine Kostenliste zeigt

In der Elternzeit ersetzt das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens. Die Grundmechanik in drei Sätzen: Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des sogenannten Elterngeld-Nettos vor der Geburt (bei niedrigen Einkommen steigt der Satz auf bis zu 100 Prozent). Berücksichtigt werden höchstens 2770 Euro Netto im Monat, mehr zählt nicht. Daraus ergibt sich der Höchstbetrag von 1800 Euro, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.

Was das konkret bedeutet, zeigen zwei Rechenbeispiele:

Bei 2400 Euro Netto vor der Geburt ergeben 65 Prozent ein Elterngeld von 1560 Euro. Die monatliche Lücke: 840 Euro.

Bei 3400 Euro Netto greift die Deckelung. Gerechnet wird nur mit 2770 Euro, das Elterngeld beträgt 1800 Euro. Die monatliche Lücke: 1600 Euro. Je höher das Einkommen, desto größer der Abstand.

Zwei Dinge noch, damit die Rechnung nicht schiefgeht. Das Elterngeld-Netto ist nicht identisch mit dem Netto auf der Gehaltsabrechnung; die Elterngeldstelle rechnet mit standardisierten Abzügen vom Brutto, das Ergebnis weicht meist etwas ab.

Für den Kassensturz reicht das Gehaltszettel-Netto als Näherung, für die genaue Zahl gibt es den Elterngeldrechner des Bundes. Und: Für Geburten seit dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze. Lag euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro, entfällt der Anspruch komplett.

Wie ihr Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnermonate optimal kombiniert, ist ein eigenes Thema mit eigenen Fristen. Hier geht es nur um die Budgetfrage: Wie groß ist die Lücke, und wie viele Monate lang klafft sie? [→ Artikel: Elterngeld für Väter: das komplette System]

Auf der Einnahmenseite kommt eine Position dazu: das Kindergeld. Es beträgt seit Januar 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen, und wird nach der Geburt bei der Familienkasse beantragt.

Der Kassensturz in vier Schritten

Das Rechenschema für einen Abend. Was ihr braucht: eure letzten Gehaltsabrechnungen, die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate und eine grobe Vorstellung, wer wie lange Elternzeit nimmt. Perfektion ist nicht das Ziel, eine belastbare Größenordnung schon.

Die vier Blöcke des Kassensturzes. Reihenfolge einhalten, sonst rechnet ihr die Lücke gegen ein Budget, das ihr noch nicht kennt.

Erstens: euer gemeinsames Netto heute. Beide Nettogehälter addieren, regelmäßige Zusatzeinkünfte dazu. Das ist die Ausgangslinie.

Zweitens: euer Netto in der Elternzeit-Phase. Für jeden Monat der geplanten Elternzeit das wegfallende Netto durch das überschlägige Elterngeld ersetzen (65 Prozent des Nettos, gedeckelt bei 1800 Euro). Kindergeld mit 259 Euro dazurechnen. Wenn ihr euch abwechselt, entsteht für jede Phase eine eigene Zeile. Das Ergebnis: euer Elternzeit-Einkommen, Monat für Monat.

Drittens: der Fixkosten-Check. Kontoauszüge durchgehen und drei Spalten bilden.

  • Was läuft unverändert weiter (Miete, Kredite, Versicherungen, Abos)?

  • Was fällt weg oder sinkt (Pendelkosten, Mittagessen im Büro, das eine oder andere Abo)?

  • Was kommt dazu (Windeln, Babynahrung, höhere Nebenkosten, als Arbeitswert: 100 bis 200 Euro im Monat für laufende Babykosten)?

Am Ende steht eine realistische Monatsausgabe für die Elternzeit-Phase.

Viertens: die Lücke beziffern. Elternzeit-Einkommen minus Elternzeit-Ausgaben. Ist das Ergebnis positiv, trägt euer Budget. Ist es negativ, multipliziert die monatliche Lücke mit der Zahl der Elternzeit-Monate und stellt die Summe eurem Ersparten gegenüber. Erst diese eine Zahl sagt euch, ob ihr einen Puffer aufbauen müsst, das Elternzeit-Modell anpassen wollt oder entspannt weiterplanen könnt.

Mehr ist es nicht. Vier Schritte, ein Abend, und aus einem diffusen „Kinder sind teuer" wird eine konkrete Zahl, mit der ihr arbeiten könnt.

Einmalkosten: die Erstausstattung als Spanne

Die Erstausstattung ist der Posten, über den vor der Geburt am meisten gesprochen wird, im Gesamtbudget aber der kleinere. Wer alles neu kauft, landet nach einer Erhebung der Sparkassen-Redaktion zwischen rund 1640 und 4580 Euro. Die Spanne ist so breit, weil drei Posten den Großteil ausmachen: Kinderwagen, Babyschale fürs Auto und Möbel (Bett, Matratze, Wickelkommode).

Gebraucht wird es deutlich günstiger, und bei Kinderwagen, Bett und Kleidung spricht nichts dagegen; die Sachen werden oft nur wenige Monate genutzt und sind in gutem Zustand zu haben.

Zwei Ausnahmen aus Sicherheitsgründen: Die Babyschale sollte neu sein (bei gebrauchten Schalen lässt sich ein Vorschaden nach einem Unfall nicht ausschließen), die Matratze ebenfalls.

Für den Kassensturz genügt eine Planzahl: Wer gemischt kauft, kommt realistisch mit 800 bis 1500 Euro aus. Wer alles neu und hochwertig will, plant das Doppelte bis Dreifache. Beides ist eine einmalige Ausgabe, keine monatliche Belastung, und gehört deshalb in die Puffer-Rechnung aus Schritt vier, nicht in die Monatsspalte.

Was jetzt noch nicht dran ist

Zwei Geldthemen tauchen in dieser Phase oft auf und gehören trotzdem nicht in den Kassensturz. Das Sparen fürs Kind (Junior-Depot, Sparplan und Co.) kann warten, bis das laufende Budget steht. [→ Artikel: Sparen fürs Kind: die Grundlagen] Der Steuerklassenwechsel dagegen kann das Elterngeld deiner Partnerin deutlich erhöhen und hat eine früh ablaufende Frist; er verdient einen eigenen Blick, sobald der Kassensturz gemacht ist. [→ Artikel: Steuerklasse wechseln fürs Elterngeld]

Die 763 Euro aus der Statistik kann niemand für euch nachrechnen. Eure Lücke schon. Ein Abend, vier Schritte, eine Zahl.

Häufige Fragen zum Familienbudget vor der Geburt

Was kostet ein Kind pro Monat?

Die letzte amtliche Zahl stammt aus der EVS 2018 des Statistischen Bundesamts: Paare mit einem Kind gaben im Schnitt 763 Euro monatlich aus, für Kinder unter sechs Jahren 587 Euro. Inflationsbedingt liegen die realen Werte heute höher. Kita-Gebühren und der Verdienstausfall durch Elternzeit sind darin nicht enthalten.

Was kostet ein Baby im ersten Jahr?

Die laufenden Kosten für Windeln, Nahrung, Kleidung und Pflege liegen je nach Kaufverhalten grob zwischen 100 und 200 Euro im Monat, bei Premiumausstattung mehr. Dazu kommt einmalig die Erstausstattung. Der größte Posten des ersten Jahres ist in den meisten Familien aber nicht der Konsum, sondern das Einkommen, das während der Elternzeit wegfällt.

Was kostet die Baby-Erstausstattung?

Komplett neu gekauft zwischen rund 1640 und 4580 Euro, je nach Marken und Umfang. Mit Gebrauchtkäufen bei Kinderwagen, Möbeln und Kleidung sind 800 bis 1500 Euro realistisch. Babyschale und Matratze sollten aus Sicherheitsgründen neu sein.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Elterngeld-Nettos vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Bei niedrigen Einkommen steigt der Satz auf bis zu 100 Prozent. Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. (Stand: August 2026)

Wie viel Geld sollte man vor der Geburt gespart haben?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil die Elternzeit-Lücke von Einkommen und Modell abhängt. Als Orientierung: monatliche Lücke aus dem Kassensturz mal Anzahl der Elternzeit-Monate, plus Erstausstattung. Das ist der Puffer, der euch durch die Phase trägt, ohne dass ihr an die Substanz müsst.

Bekommt jedes Kind Kindergeld?

Ja, das Kindergeld ist einkommensunabhängig und beträgt seit Januar 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Es muss nach der Geburt bei der Familienkasse beantragt werden und wird rückwirkend höchstens für sechs Monate gezahlt; der Antrag gehört deshalb in die ersten Wochen nach der Geburt. (Stand: August 2026)

Reicht in der Elternzeit ein Gehalt?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, aber in vier Schritten ausrechnen: gemeinsames Netto heute, Netto in der Elternzeit-Phase (Elterngeld plus verbleibendes Gehalt plus Kindergeld), Fixkosten-Check, Lücke beziffern. Das Ergebnis ist verlässlicher als jede Faustregel.

Quellen

Rechtsstand: August 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung.

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