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Was dich jetzt erwartet

Drei Fristen, die direkt nach der Geburt zählen.

Wer sie kennt, handelt rechtzeitig. Wer sie verpasst, zahlt im wörtlichen Sinn drauf.

Erstens: Das Elterngeld zahlt rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor dem Antrag. Wer zu lange wartet, verliert echtes Geld.

Zweitens: Die Vaterschaftsanerkennung muss vor der Geburtsurkunde erfolgen, wenn ihr nicht verheiratet seid, sonst läuft das Kind zunächst nur unter dem Namen der Mutter.

Drittens: Die Krankenkasse des Kindes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt angemeldet werden.Deine Mails gehen auf all das ein, zum richtigen Zeitpunkt und mit Rechtsstand-Datum.

Rechtsstand: Juli 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse und einer anwaltlichen Beratung.

Die ersten Wochen vergehen schnell. Die Fristen nicht.

Trag dich ein, sag uns das Alter eures Kindes, und ab morgen weißt du jede Woche, was dran ist.