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Der zweite Ultraschall ist der Termin, von dem werdende Eltern hinterher erzählen. Zum ersten Mal ist auf dem Monitor ein Kind zu erkennen, mit Profil, Händen und einem schlagenden Herzen in Großaufnahme.
Was die wenigsten wissen, bevor sie im Untersuchungszimmer sitzen: Es ist auch der einzige Vorsorgetermin der Schwangerschaft, bei dem vorher eine echte Entscheidung ansteht. Denn beim zweiten Screening gibt es nicht eine Untersuchung, sondern drei Stufen, und welche davon stattfindet, bestimmt ihr.
Wann findet der große Ultraschall statt?
Die Mutterschafts-Richtlinien sehen drei Ultraschall-Untersuchungen vor: um die zehnte, um die zwanzigste und um die dreißigste Woche. Das zweite Screening liegt in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche, in der Zählweise der Praxis 18+0 bis 21+6.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Das Kind ist jetzt groß genug, dass sich Organe und Körperstrukturen beurteilen lassen, und die Menge an Fruchtwasser sorgt für gute Sicht. Früher wäre zu wenig zu erkennen, später verdecken Größe und Lage des Kindes zunehmend den Blick. Aus demselben Grund wird auch die weiterführende Feindiagnostik meist in dieses Fenster gelegt.
Für die Terminplanung heißt das: Der große Ultraschall ist einer der wenigen Termine, die sich nicht beliebig verschieben lassen. Wer ihn begleiten will, blockt das Zeitfenster früh.
Welche Wahl habt ihr beim zweiten Screening?
Seit einer Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinien im Jahr 2013 haben Schwangere beim zweiten Screening drei Möglichkeiten:
der Verzicht auf die Untersuchung,
der Basis-Ultraschall
und der erweiterte Basis-Ultraschall.
Vor der Entscheidung steht eine ärztliche Aufklärung, und die Richtlinien sehen dafür ein eigenes Merkblatt vor, das als Anlage zu den Mutterschafts-Richtlinien existiert und vor dem Termin ausgehändigt werden soll.
Diese Wahlfreiheit hat einen ernsten Hintergrund. Der erweiterte Ultraschall kann mehr Auffälligkeiten erkennen, und genau das will nicht jedes Paar. Manche möchten alle verfügbaren Informationen, andere bewusst nur die Bestätigung, dass das Kind wächst. Beides ist eine legitime Haltung, und die Richtlinien behandeln sie gleichwertig. Die Entscheidung trefft ihr am besten vor dem Termin in Ruhe zu zweit, nicht zwischen Wartezimmer und Untersuchungsliege.

Die ersten beiden Stufen sind Kassenleistung. Was ihr entscheidet, ist keine Geldfrage, sondern eine Frage danach, wie viel ihr wissen wollt.
Was wird beim Basis-Ultraschall untersucht?
Der Basis-Ultraschall ist die schlanke Variante, in der Fachsprache eine Fetometrie ohne systematische Untersuchung der kindlichen Morphologie. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob das Herz schlägt, misst Kopf- und Bauchumfang sowie die Länge des Oberschenkelknochens und vergleicht die Werte mit dem Schwangerschaftsalter. Dazu kommen die Lage der Plazenta und die Menge des Fruchtwassers.
Beantwortet wird damit im Kern eine Frage: Entwickelt sich das Kind zeitgerecht? Eine systematische Suche nach Fehlbildungen findet nicht statt.
Was untersucht der erweiterte Basis-Ultraschall zusätzlich?
Der erweiterte Basis-Ultraschall, in den Richtlinien als Untersuchung nach Anlage 1a Nummer 2b geführt und deshalb oft „2b-Screening" genannt, enthält alles aus dem Basis-Ultraschall und ergänzt eine systematische Betrachtung bestimmter Körperregionen. Beurteilt werden unter anderem Kopf und Gehirnstrukturen wie Kleinhirn und Seitenventrikel, die Halsregion und der Rücken, Magen und Harnblase, die vordere Bauchwand sowie das Herz mit seinen vier Kammern und dem Verhältnis von Herz und Brustkorb.
Zwei Dinge sind dabei wichtig zu wissen.
Erstens darf diese Untersuchung nur von Ärzt:innen durchgeführt werden, die dafür eine gesonderte Qualifikation nachgewiesen haben. Nicht jede Frauenarztpraxis bietet das 2b-Screening deshalb selbst an; manche überweisen dafür an Kolleg:innen.
Zweitens ist der erweiterte Basis-Ultraschall keine Garantie. Er erhöht die Chance, Auffälligkeiten zu entdecken, und er kann zugleich Befunde liefern, die sich später als harmlos herausstellen. Auch das gehört zur Aufklärung vor der Entscheidung.
Was ist die Feindiagnostik, und wann zahlt sie die Kasse?
Oberhalb des erweiterten Basis-Ultraschalls gibt es eine dritte Stufe, die nicht Teil des regulären Screenings ist: die Feindiagnostik, auch Organultraschall, Fehlbildungsultraschall oder sonografische Feindiagnostik genannt. Sie wird an hochauflösenden Geräten von speziell qualifizierten Untersucher:innen durchgeführt, in der Regel mit einer Zertifizierung mindestens der Stufe II der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Untersucht werden die kindliche Anatomie und Organfunktionen deutlich systematischer und detaillierter, einschließlich einer genaueren Herzdiagnostik.
Zur Kassenleistung wird die Feindiagnostik, wenn ein medizinischer Anlass besteht. Typische Gründe sind Auffälligkeiten in einem der Basis-Screenings, Risikoschwangerschaften, bestimmte Infektionen oder Medikamente in der Frühschwangerschaft oder eine familiäre Vorbelastung mit vererbbaren Erkrankungen. In diesen Fällen überweist die betreuende Praxis, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Ohne einen solchen Anlass ist die Feindiagnostik ebenfalls möglich, dann aber als Selbstzahlerleistung. Dazu gleich mehr im Geld-Teil.
Was kostet der große Ultraschall, und was zahlt ihr selbst?
Die klare Grundregel zuerst: Alle drei Screenings der Mutterschafts-Richtlinien sind Kassenleistung, und zwar einschließlich des erweiterten Basis-Ultraschalls. Wer sich beim zweiten Screening für die 2b-Variante entscheidet, zahlt dafür nichts, sofern die Untersuchung von einer entsprechend qualifizierten Praxis durchgeführt wird. Die Wahl zwischen Basis und erweitertem Basis ist also keine Geldfrage, sondern eine Frage danach, wie viel ihr wissen wollt.
Geld kostet es erst oberhalb davon. Die Feindiagnostik ohne medizinischen Anlass ist eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Die Preise setzen die Praxen selbst fest; üblich sind derzeit etwa 150 bis 250 Euro.
Zwei Hinweise dazu, die sich in Euro auszahlen können: Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig oder über Bonusprogramme an den Kosten, ein Anruf vor dem Termin klärt das. Und wenn im Basis- oder 2b-Screening ein unklarer Befund auftaucht, wird die anschließende Feindiagnostik zur Kassenleistung, weil dann ein medizinischer Anlass vorliegt. Wer unsicher ist, ob im eigenen Fall ein Anlass besteht, fragt in der Praxis direkt danach, bevor eine Rechnung unterschrieben wird.
Eine Kostenposition ist seit einigen Jahren vom Markt: das sogenannte Babyfernsehen. Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinischen Zweck, die allein dazu dienen, das Kind in 3D oder als Film zu betrachten, sind seit dem 1. Januar 2021 verboten; Grundlage ist die Strahlenschutzverordnung. Was bleibt: Im Rahmen einer medizinisch veranlassten Untersuchung dürfen Bilder entstehen und mitgegeben werden. Das Erinnerungsfoto aus dem regulären Screening ist also weiterhin erlaubt, das gebuchte 3D-Kino ohne Untersuchungszweck nicht mehr.
Welche Rolle hast du bei diesem Termin?
Von allen Vorsorgeterminen der Schwangerschaft ist der große Ultraschall derjenige, bei dem Mitkommen am meisten bringt. Es ist der Termin mit der längsten Zeit am Monitor und den meisten erkennbaren Details, und es ist zugleich der Termin, an dem eine gemeinsame Entscheidung umgesetzt wird, die ihr vorher getroffen habt.
Konkret heißt das: Sprecht vor dem Termin durch, welche der drei Stufen ihr wollt und warum.
Lest das Merkblatt gemeinsam, wenn es die Praxis aushändigt. Und klärt vorher eine zweite Frage, die sonst spontan am Monitor entschieden wird: Wollt ihr das Geschlecht wissen? Falls ihr es euch noch nicht habt mitteiilen lassen. In diesem Zeitfenster lässt es sich meist zuverlässig erkennen, und die Praxis richtet sich danach, was ihr wünscht. Wer sich überraschen lassen will, sagt das am besten gleich zu Beginn der Untersuchung.
Falls ein Befund auffällig ist, gilt eine nüchterne Reihenfolge: erst das ärztliche Gespräch, dann die weiterführende Untersuchung, und dazwischen keine Suchmaschine. Viele auffällige Befunde aus dem Screening bestätigen sich in der Feindiagnostik nicht oder erweisen sich als harmlos. Der Weg dorthin ist dann Kassenleistung, und er ist genau für diese Situation gebaut. Deine Aufgabe an diesem Punkt ist keine medizinische, sondern eine praktische: Termin organisieren, mitkommen, Fragen mitschreiben, und die Zeit bis zur Klärung nicht mit Halbwissen aus Foren füllen.
Der große Ultraschall ist kein Konsumtermin und kein Kinobesuch, auch wenn er sich manchmal so anfühlt. Er ist die Untersuchung, bei der ihr am meisten über euer Kind erfahrt, und die einzige, bei der ihr vorher festlegt, wie viel ihr erfahren wollt. Trefft diese Entscheidung zu zweit und vor dem Termin, dann gehört der Termin selbst dem Kind auf dem Monitor.
Häufige Fragen zum zweiten Ultraschall-Screening
Wann ist der große Ultraschall?
Zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche (18+0 bis 21+6). Das Zeitfenster ergibt sich aus den Mutterschafts-Richtlinien und den Sichtverhältnissen: früh genug für gute Beurteilbarkeit, spät genug für ausreichende Größe des Kindes.
Ist der erweiterte Basis-Ultraschall kostenlos?
Ja. Der erweiterte Basis-Ultraschall (2b-Screening) ist wie der Basis-Ultraschall Teil der Mutterschafts-Richtlinien und damit Kassenleistung, sofern die Praxis die geforderte Qualifikation hat.
Was kostet die Feindiagnostik?
Bei medizinischem Anlass, etwa einem auffälligen Befund oder einer Risikoschwangerschaft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ohne Anlass ist sie Selbstzahlerleistung; üblich sind etwa 150 bis 250 Euro, manche Kassen beteiligen sich freiwillig.
Muss man den großen Ultraschall machen?
Nein. Die Mutterschafts-Richtlinien sehen ausdrücklich auch den Verzicht vor. Die Untersuchung ist ein Angebot, keine Pflicht, und die Aufklärung vor dem Termin soll genau diese Entscheidung ermöglichen.
Kann man beim zweiten Ultraschall das Geschlecht erkennen?
Meist ja, mit guter Zuverlässigkeit. Ob es mitgeteilt wird, entscheidet ihr. Wer es nicht wissen will, sagt das zu Beginn der Untersuchung.
Sind 3D-Ultraschallbilder noch erlaubt?
Als eigenständiges Angebot ohne medizinischen Zweck nicht mehr; solches „Babyfernsehen" ist seit Januar 2021 untersagt. Bilder, die im Rahmen einer medizinisch veranlassten Untersuchung entstehen, dürfen weiterhin mitgegeben werden.
Quellen
Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung, Abschnitt Ultraschall-Screening und Anlage 1a (Untersuchungsinhalte 2a und 2b) sowie Merkblatt zum Ultraschall-Screening als Anlage der Richtlinien
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxiswissen Spezial „Ultraschall in der Schwangerschaft 18+0 bis 21+6 SSW" (Qualifikationsanforderungen und Untersuchungsinhalte des 2b-Screenings)
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM): Qualifikationsstufen der Ultraschalldiagnostik; Stellungnahme zur Sicherheit des Ultraschalls in der Schwangerschaft und zum Verbot nicht indizierter Untersuchungen (2025)
Strahlenschutzverordnung: Verbot von Ultraschallanwendungen am Fetus zu nichtmedizinischen Zwecken, in Kraft seit 1. Januar 2021
IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund: Einordnung ergänzender Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft
Kostenangaben zur Feindiagnostik: übliche Selbstzahlerpreise nach Angaben pränataldiagnostischer Praxen und Kliniken (Stand August 2026)
Stand: August 2026. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen. Für Leistungs- und Erstattungsfragen sind die Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse verbindlich.

