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Zehn Untersuchungen in gut fünf Jahren, sechs davon allein in den ersten zwölf Monaten. Die U-Untersuchungen sind das dichteste Terminprogramm, das euer Kind in seinen ersten Lebensjahren absolviert, und gleichzeitig eines der nützlichsten: Sie erkennen Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten in Zeitfenstern, in denen sich am meisten tun lässt.

Dieser Artikel sortiert das Programm einmal komplett: welche Untersuchung wann ansteht, warum die Zeitfenster so eng gesetzt sind und wie sich die Termine so verwalten lassen, dass keiner davon im Alltag mit Säugling untergeht.

Was sind die U-Untersuchungen?

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sind in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt und Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dokumentiert werden sie im Kinderuntersuchungsheft, dem gelben Heft, das ihr nach der Geburt in der Klinik oder von der Hebamme bekommt.

Die Teilnahme ist bundesweit freiwillig, mit Ausnahmen: In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. In vielen weiteren Bundesländern gibt es Einlade- und Meldesysteme, bei denen Praxen versäumte Untersuchungen melden und Eltern erinnert werden. Unabhängig von der Rechtslage gilt: Die Teilnahmequoten liegen bundesweit sehr hoch, und das aus gutem Grund.

Welche Untersuchung steht wann an?

U1, direkt nach der Geburt: der erste Check noch im Kreißsaal. Atmung, Herzschlag, Reflexe, Hautfarbe. Läuft meist, während ihr euer Kind schon auf der Brust habt.

U2, 3. bis 10. Lebenstag: die gründliche Erstuntersuchung, oft noch in der Klinik. In den ersten Lebenstagen kommen zudem das erweiterte Neugeborenen-Screening aus wenigen Blutstropfen, das Screening auf Mukoviszidose und der Hörtest dazu.

U3, 4. bis 5. Lebenswoche: die erste Untersuchung in der Kinderarztpraxis, inklusive Ultraschall der Hüfte. Das enge Zeitfenster hat einen Grund: Eine Hüftreifungsstörung lässt sich jetzt einfach behandeln, später deutlich schwerer.

U4, 3. bis 4. Lebensmonat: Motorik, Hören, Sehen, dazu die erste große Impfberatung nach STIKO-Empfehlung.

U5, 6. bis 7. Lebensmonat: Beweglichkeit und Greifen, erste Beikost-Themen.

U6, 10. bis 12. Lebensmonat: die Einjahresuntersuchung. Stehen, Krabbeln, erste Worte, jeweils als Spannbreite betrachtet, nicht als Stichtag.

U7, 21. bis 24. Lebensmonat: Sprache und Verstehen rund um den zweiten Geburtstag.

Danach folgen U7a (34. bis 36. Lebensmonat), U8 (46. bis 48. Lebensmonat) und U9 (60. bis 64. Lebensmonat) bis zum Schulalter.

Zeitleiste aller U-Untersuchungen von U1 bis U9 mit den jeweiligen Zeitfenstern

Sechs Termine im ersten Jahr, danach werden die Abstände größer und die Fenster leichter zu verpassen

Warum sind die Zeitfenster so eng?

Weil die Untersuchungen auf Entwicklungsschritte zielen, die nur in bestimmten Zeiträumen gut beurteilbar und behandelbar sind. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten deshalb innerhalb der Zeitfenster und ihrer Toleranzgrenzen, die etwas weiter gefasst sind als die Idealzeiträume. Wer deutlich außerhalb liegt, riskiert im Zweifel eine Privatrechnung und, wichtiger, dass ein Befund später auffällt als nötig.

Für die Praxis heißt das: Die U-Termine werden früh gebucht. Kinderarztpraxen sind vielerorts ausgelastet, und das Zeitfenster wartet nicht auf den nächsten freien Termin.

Was ist deine Aufgabe dabei?

Die U-Untersuchungen sind ein klassisches Ressort zum Übernehmen: planbar, terminiert, delegierbar an genau eine Person, nämlich dich. Vier Handgriffe machen daraus ein System.

Erstens: Alle Zeitfenster wandern direkt nach der Geburt als Serie in euren gemeinsamen Kalender, mit Erinnerung vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Fensters. Die späten Termine wie die U7 vergisst sonst jeder, weil zwischen U6 und U7 fast ein Jahr liegt.

Zweitens: Der nächste Termin wird beim Verlassen der Praxis gebucht, solange ihr ohnehin dort seid.

Drittens: Das gelbe Heft hat einen festen Platz und ist einmal komplett abfotografiert. Es kommt zu jedem Termin mit, genau wie der Impfpass.

Viertens: Geh selbst hin, wann immer es der Kalender erlaubt. Die U-Untersuchung ist einer der wenigen Termine, bei denen du gebündelt Fragen an eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt stellen kannst, und die Impfberatung betrifft euch beide.

Der eine nächste Schritt: Trag die Zeitfenster von U2 bis U7 heute in euren Kalender ein, gerechnet ab Geburtsdatum, jeweils mit Erinnerung vier Wochen vorher. → Download: U-Termine-Übersicht

Häufige Fragen zu den U-Untersuchungen

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind sie gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen Bundesländern sind sie freiwillig, vielerorts erinnern aber Einlade- und Meldesysteme an versäumte Termine. (Stand: September 2026)

Wer zahlt die U-Untersuchungen?

Die Untersuchungen U1 bis U9 sind Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, solange sie innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster und Toleranzgrenzen stattfinden. (Stand: September 2026)

Welche U-Untersuchungen finden im ersten Lebensjahr statt?

U1 direkt nach der Geburt, U2 vom 3. bis 10. Lebenstag, U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche, U4 im 3. bis 4. Lebensmonat, U5 im 6. bis 7. Lebensmonat und U6 im 10. bis 12. Lebensmonat.

Was passiert, wenn ein Zeitfenster verpasst wurde?

Termin trotzdem vereinbaren und die Praxis auf die Überschreitung hinweisen. Ob die Krankenkasse außerhalb der Toleranzgrenze zahlt, hängt vom Einzelfall ab; medizinisch bleibt die Untersuchung sinnvoll.

Kann der Vater allein mit dem Kind zur U-Untersuchung?

Ja. Es braucht das Kind, das gelbe Heft und den Impfpass, kein zweites Elternteil.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Kinder-Richtlinie (Untersuchungszeiträume, Toleranzgrenzen, Untersuchungsinhalte der U1 bis U9)

  • Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit, kindergesundheit-info.de: Die Untersuchungen U1 bis U9

  • Landesrechtliche Regelungen zur verpflichtenden Teilnahme in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sowie Einlade- und Meldewesen weiterer Länder

Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen. Verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme gibt die jeweilige Krankenkasse.