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3,8 Monate. So lange planen Väter in Deutschland im Durchschnitt ihren Elterngeldbezug. Mütter planen 14,9 Monate. Der Unterschied liegt selten daran, dass Väter nicht wollen. Er liegt oft daran, dass sie das System erst kennenlernen, wenn die wichtigsten Entscheidungen schon gefallen sind.

Dieser Artikel erklärt das Elterngeld einmal komplett: die drei Varianten, die Berechnung, die Partnermonate, die Steuern und den Antrag. Grob genug, um es an einem Abend zu verstehen. Genau genug, um damit zu planen.

Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es ersetzt einen Teil des Einkommens, das wegfällt, weil du nach der Geburt dein Kind betreust und dafür nicht oder weniger arbeitest.

Die Voraussetzungen sind überschaubar. Du betreust dein Kind selbst, ihr lebt in einem Haushalt, du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, und du arbeitest während des Bezugs höchstens 32 Stunden pro Woche.

Anspruch haben Angestellte, Selbstständige, Beamt:innen, Studierende und auch Eltern ohne Erwerbstätigkeit; wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestbetrag.

Eine Grenze gibt es nach oben: Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto; wegen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und anderen Abzügen liegt das Brutto in der Regel deutlich darüber. Steht der Steuerbescheid noch aus, wird das Elterngeld vorläufig bewilligt.

Die drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Das Elterngeld gibt es in drei Formen, die sich frei kombinieren lassen. Wer sie einmal auseinandergehalten hat, versteht jedes Beratungsgespräch und jeden Antrag.

Diese Optionen gibt es beim Elterngeld

Basiselterngeld

Basiselterngeld ist die Grundform. Euch stehen als Paar zusammen 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Die Monate teilt ihr frei auf, mit zwei Leitplanken: Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate nehmen, und wer Elterngeld bezieht, muss es für mindestens 2 Lebensmonate tun. Beantragt nur einer von euch Elterngeld, bleiben es 12 Monate. Basiselterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist die gestreckte Variante: halber Satz, doppelte Laufzeit. Jeder Basiselterngeld-Monat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate tauschen. Wer nach der Geburt nicht arbeitet, bekommt schlicht die Hälfte des Basiselterngelds über den doppelten Zeitraum.

Interessant wird ElterngeldPlus bei Teilzeit: Weil der Teilzeitverdienst hier weniger stark angerechnet wird, kann das monatliche ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit genauso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld mit Teilzeitarbeit, läuft aber doppelt so lange.

ElterngeldPlus ist bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich; nach dem 14. Lebensmonat darf der Bezug allerdings nicht mehr unterbrochen werden.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist die dritte Stufe: bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden von euch, wenn ihr beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet. Der Bonus muss für zwei bis vier Monate am Stück bezogen werden.

In der Praxis ist er ein Nischenprodukt: 2025 nutzten ihn nur 8,3 Prozent der ElterngeldPlus-Beziehenden. Wer ein echtes Parallel-Teilzeit-Modell plant, sollte ihn trotzdem kennen, denn er ist das einzige Instrument, das genau dieses Modell zusätzlich belohnt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Grundformel ist einfach: Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens, das vor der Geburt da war und nach der Geburt wegfällt. Mindestens 300 Euro, höchstens 1800 Euro im Monat. Beim ElterngeldPlus liegen die Grenzen bei 150 und 900 Euro.

Drei Details entscheiden über die tatsächliche Höhe:

Erstens: Gerechnet wird nicht mit dem Netto von deiner Gehaltsabrechnung, sondern mit dem sogenannten Elterngeld-Netto. Die Elterngeldstelle geht vom Brutto der letzten 12 Monate vor der Geburt aus und zieht pauschalierte Steuern und Sozialabgaben ab. Das Ergebnis weicht vom Gehaltszettel-Netto meist etwas ab. Für die genaue Zahl gibt es den Elterngeldrechner des Bundes.

Zweitens: Berücksichtigt werden höchstens 2770 Euro Elterngeld-Netto im Monat. Wer darüber liegt, bekommt den Höchstbetrag von 1800 Euro, egal wie viel mehr wegfällt. Das betrifft mehr Väter, als viele denken: Knapp ein Drittel der Väter, die 2024 Elterngeld bezogen, hatte im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den Höchstbetrag. Im Schnitt erhielten Väter 1337 Euro im Monat.

Drittens: Bei niedrigen Einkommen steigt der Prozentsatz. Zwischen 1000 und 1200 Euro Netto gibt es 67 Prozent, unterhalb von 1000 Euro wächst der Satz schrittweise auf bis zu 100 Prozent.

Dazu kommen mögliche Zuschläge: der Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro), wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt, und der Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Mehrlingskind.

Ein Rechenbeispiel: Bei 2400 Euro Elterngeld-Netto vor der Geburt ergeben 65 Prozent ein Basiselterngeld von 1560 Euro. Bei 3400 Euro Netto greift die Deckelung, gerechnet wird mit 2770 Euro, es bleibt beim Höchstbetrag von 1800 Euro. Was die Differenz für euer Monatsbudget bedeutet, zeigt der Kassensturz. → Familienbudget vor dem Kind

Die Partnermonate: warum aus 12 Monaten 14 werden

Die zwei zusätzlichen Monate, im Alltag oft „Partnermonate" oder „Vätermonate" genannt, sind der am meisten missverstandene Teil des Systems. Die verbreitete Lesart: Der Vater bekommt zwei Bonusmonate geschenkt. Die tatsächliche Konstruktion: Die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate übernehmen. Nimmt nur einer Elterngeld, verfallen zwei Monate ersatzlos.

Für die Planung heißt das: Die Frage ist nicht, ob du „die zwei Monate nimmst". Die Frage ist, wie ihr 14 Monate aufteilt. Zwei Monate sind das Minimum pro Person, nicht die vorgesehene Väterdosis. Rechtlich sind 7 plus 7 genauso möglich wie 12 plus 2.

Ein Detail, das in vielen Planungen fehlt: Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt zählt automatisch als Basiselterngeld-Bezug der Mutter. Die ersten gut zwei Lebensmonate des Kindes sind damit in der Regel bereits ihrem Kontingent zugeordnet, ohne dass ihr das beantragt. Wer die 14 Monate aufteilt, plant also faktisch die Monate ab dem Ende des Mutterschutzes.

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld bekommen?

Die häufigste Vorstellung von den ersten Wochen zu dritt lautet: Beide sind zu Hause, beide beziehen Elterngeld, zwei Monate lang. Für Geburten seit dem 1. April 2024 trägt dieses Modell nicht mehr.

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist in der Regel nur noch für einen Lebensmonat möglich, und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate. Wer beide Partnermonate direkt nach der Geburt am Stück nehmen wollte, muss umplanen.

Der Grund, warum die Regel früher greift als gedacht, steckt im Mutterschutz. Die Monate, in denen deine Partnerin Mutterschaftsleistungen bekommt, gelten elterngeldrechtlich als ihre Basiselterngeld-Monate. Nimmst du im ersten oder zweiten Lebensmonat Basiselterngeld, ist das bereits ein gemeinsamer Monat, ohne dass ihr es so geplant hättet. Die ersten beiden Monate sind damit faktisch schon vergeben.

Zwei Wege führen daran vorbei. Der erste: Einer von euch bezieht ElterngeldPlus. Die Einschränkung betrifft ausschließlich Basiselterngeld, und sobald ElterngeldPlus im Spiel ist, ist längerer gleichzeitiger Bezug wieder möglich. Der zweite: Der zweite Partnermonat rückt in den 13. oder 14. Lebensmonat. Nehmen musst du ihn ohnehin, denn die beiden zusätzlichen Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate übernehmen.

Ausgenommen von der Einschränkung sind Eltern von Frühgeborenen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kamen, von Mehrlingen und von Kindern mit Behinderung.

Und die Rechengröße, die in vielen Planungen fehlt: Ein gemeinsamer Basiselterngeld-Monat verbraucht zwei Monate aus eurem Kontingent von 14. Gemeinsame Zeit direkt nach der Geburt ist möglich, sie kostet nur doppelt.

Zeitaufteilung beim Elterngeld-Bezug: Vorstellung vs. Realität

Anspruch und Wirklichkeit: die Lücke in den Zahlen

Was Väter rechtlich können und was sie tatsächlich tun, geht weit auseinander. Die Datenlage, Stand 2025: 417.000 Männer bezogen Elterngeld, gegenüber 1,19 Millionen Frauen. Der Väteranteil an allen Beziehenden lag bei 25,9 Prozent und stagniert seit 2024, nachdem er zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen war. Die geplante Bezugsdauer: 3,8 Monate bei Männern, 14,9 Monate bei Frauen. Drei Viertel der Väter (73,9 Prozent) nutzten ausschließlich Basiselterngeld und ließen die flexibleren Varianten liegen.

Die Gründe sind selten Unwille. Da ist die Einkommenslogik: Weil das Elterngeld bei 1800 Euro gedeckelt ist und Väter im Schnitt das höhere Einkommen in die Familie bringen, kostet jeder Vater-Monat die Familienkasse rechnerisch mehr als ein Mutter-Monat.

Da ist die Informationslage: Wer das System erst nach der Geburt kennenlernt, hat die Steuerklassen-Frist verpasst und plant unter Zeitdruck. Und da ist die Betriebskultur, in der zwei Monate als selbstverständlich gelten und alles darüber als erklärungsbedürftig.

Keiner dieser Gründe ist ein Naturgesetz. Die Deckelung lässt sich nicht ändern, aber einplanen. Die Informationslage ist mit einem Abend Lektüre erledigt. Und für das Gespräch mit dem Arbeitgeber gibt es bessere und schlechtere Zeitpunkte und Argumente. [→ Artikel: Elternzeit ankündigen: das Gespräch mit dem Chef]

Steuern: steuerfrei, aber nicht folgenlos

Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es wird dem zu versteuernden Einkommen fiktiv zugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das übrige Einkommen angewendet wird. Das Ergebnis ist ein höherer Steuersatz auf dein normales Einkommen im Bezugsjahr. In der Praxis führt das häufig zu einer Steuernachzahlung im Folgejahr, mit der viele Familien nicht rechnen.

Die nüchterne Konsequenz: Wer Elterngeld bezieht, legt einen Teil davon für die Steuererklärung zurück und gibt diese Erklärung verpflichtend ab. Die Höhe der Nachzahlung hängt von eurer Gesamtkonstellation ab; eine pauschale Zahl wäre unseriös.

Der Progressionsvorbehalt gehört auch deshalb in die Planung, weil er mit der Steuerklassen-Frage zusammenhängt, die vor der Geburt ansteht. [→ Artikel: Steuerklasse wechseln fürs Elterngeld]

Der Antrag: wann, wo, womit

Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt. Der Antrag geht an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist, frühestens ab der Geburt, auf Papier oder digital; in den meisten Bundesländern führt der Onlineservice ElterngeldDigital durch den Antrag.

Die wichtigste Frist: Elterngeld wird höchstens für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Antrag gehört deshalb in die ersten Wochen nach der Geburt, zusammen mit Geburtsurkunde und Kindergeldantrag in eine Behörden-Woche.

Was du als Vater typischerweise brauchst: die Geburtsbescheinigung für die Elterngeldstelle (gibt es vom Standesamt), deine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt, deine Steuer-Identifikationsnummer und, falls du während des Bezugs in Teilzeit arbeitest, eine Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeit.

Der Antrag ist kein Endgültigkeits-Dokument. Für zukünftige Lebensmonate kannst du ihn bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern; nur für bereits vergangene oder ausgezahlte Monate ist das grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer sich bei der Aufteilung nicht sicher ist, entscheidet die hinteren Monate also später.

Und zur häufigsten Verwechslung: Elterngeld und Elternzeit sind zwei getrennte Verfahren. Das Elterngeld beantragst du nach der Geburt bei der Elterngeldstelle. Die Elternzeit meldest du vorher bei deinem Arbeitgeber an, spätestens sieben Wochen vor Beginn und seit Mai 2025 in Textform, eine E-Mail genügt also. [→ Artikel: Elternzeit beantragen: Frist, Form, Musterantrag]

Das System ist kein Hexenwerk, es ist nur früher dran als die meisten Väter. Der eine nächste Schritt: Rechnet euer Modell einmal mit dem offiziellen Elterngeldrechner des Bundes durch, mit echten Zahlen statt Bauchgefühl. Danach ist aus dem Thema Elterngeld eine Entscheidung geworden, die ihr trefft, statt eine, die euch passiert.

Häufige Fragen zum Elterngeld für Väter

Wie viele Monate Elterngeld kann ein Vater nehmen?

Bis zu 12 Monate Basiselterngeld, wenn die Partnerin mindestens 2 der gemeinsamen 14 Monate übernimmt. Als ElterngeldPlus verdoppelt sich die mögliche Bezugsdauer bei halbem Monatsbetrag. Die verbreitete Vorstellung, für Väter seien zwei Monate vorgesehen, beschreibt nur das Minimum, nicht das Maximum.

Wie hoch ist das Elterngeld für Väter?

In der Regel 65 Prozent des Elterngeld-Nettos vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich beim Basiselterngeld. Väter erhielten 2024 im Schnitt 1337 Euro im Monat; knapp ein Drittel hatte Anspruch auf den Höchstbetrag. (Stand: August 2026)

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Basiselterngeld in der Regel nur für einen Lebensmonat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (für Geburten seit dem 1. April 2024); Ausnahmen gelten für Frühgeborene, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, ist längerer Parallelbezug möglich. Ein gemeinsamer Basiselterngeld-Monat verbraucht zwei Monate des Kontingents.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?

Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung, angemeldet beim Arbeitgeber mit siebenwöchiger Frist. Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung, beantragt bei der Elterngeldstelle nach der Geburt. Beides läuft getrennt und muss zeitlich zusammenpassen.

Bis wann muss der Elterngeldantrag gestellt sein?

Eine harte Ausschlussfrist gibt es nicht, aber Elterngeld wird höchstens für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag später stellt, verliert Monate unwiederbringlich. Der Antrag gehört in die ersten Wochen nach der Geburt. (Stand: August 2026)

Ist das Elterngeld steuerfrei?

Ja, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen im Bezugsjahr. Häufige Folge ist eine Steuernachzahlung im Folgejahr; eine Rücklage und die Pflicht zur Steuererklärung gehören deshalb zur Planung.

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Elterngeld?

Ja. Für Geburten seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. (Stand: Juli August)

Quellen

Rechtsstand: August 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung.

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