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Vorab eine Reihenfolge, die kein Sparplan-Prospekt erwähnt: Bevor der erste Euro für euer Kind angelegt wird, seid ihr selbst dran. Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben und die Absicherung eurer Arbeitskraft und Familie nützen eurem Kind mehr als jedes Depot, denn ein Kind ist finanziell so stabil wie seine Eltern. Steht dieses Fundament, ist Sparen fürs Kind eines der dankbarsten Geldthemen überhaupt, weil ein einziger Faktor für euch arbeitet, den Erwachsene nie wieder bekommen: 18 Jahre Zeit.

Dieser Artikel klärt die vier Grundfragen: auf wessen Namen, mit welchen Freibeträgen, mit welchem Werkzeug und was mit den Geldgeschenken der Verwandtschaft passiert. Er empfiehlt keine Produkte und keine Anbieter, sondern erklärt das System.

Auf wessen Namen läuft das Geld?

Die erste und wichtigste Entscheidung, denn sie ist praktisch schwer umkehrbar.

Läuft Depot oder Konto auf den Namen des Kindes, gehört das Geld rechtlich dem Kind. Jede Einzahlung ist eine Schenkung. Ihr verwaltet das Vermögen nur, und zwar in seinem Interesse; für andere Zwecke dürft ihr es nicht verwenden. Mit dem 18. Geburtstag geht die volle Verfügung auf das Kind über, ohne Wenn und Aber. Dafür nutzt das Kind eigene Steuerfreibeträge, dazu gleich mehr.

Läuft das Geld dagegen auf euren Namen, behaltet ihr die Kontrolle über den Zeitpunkt und Zweck der Übergabe. Dafür zählen die Erträge zu euren Kapitaleinkünften, und eure Freibeträge sind oft schon belegt.

Zwei spätere Weichen hängen an dieser Entscheidung. Erstens das BAföG: Eigenes Vermögen des Kindes über dem Freibetrag von 15.000 Euro (Stand 2026, unter 30 Jahren) wird auf eine spätere Ausbildungsförderung angerechnet. Zweitens die Familienversicherung: Übersteigen die regelmäßigen Einkünfte des Kindes, Kapitalerträge eingerechnet, die Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat (Stand 2026), endet die beitragsfreie Mitversicherung. Das betrifft erst sechsstellige Depots, gehört aber ins Bild.

Erst das Fundament der Eltern, dann das Depot des Kindes

Welche Freibeträge nutzt ein Kind?

Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person, mit denselben Freibeträgen wie ein Erwachsener, nur eben meist ungenutzt.

Erstens der Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei. Dafür genügt ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes bei der depotführenden Bank.

Zweitens der Grundfreibetrag: Hat das Kind kein weiteres Einkommen, bleiben Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) ebenfalls steuerfrei. Dafür beantragt ihr beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (Formular NV 1 A), die in der Regel drei Jahre gilt und bei der Bank hinterlegt wird. Nötig wird sie erst, wenn die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

In Summe kann ein Kind damit Kapitalerträge in einer Größenordnung steuerfrei vereinnahmen, die bei einem normalen Sparplan über viele Jahre nicht erreicht wird. Der Steuervorteil ist real, aber er ist der Bonus, nicht der Grund. Der Grund bleibt der Zinseszins über 18 Jahre.

Welches Werkzeug passt zu welchem Ziel?

Ohne Produktempfehlung lässt sich das System auf zwei Bausteine reduzieren.

Für langfristige Ziele mit Horizont bis zur Volljährigkeit hat sich als Standardwerkzeug der Sparplan auf einen breit gestreuten Aktien-ETF etabliert, in einem kostenlos geführten Depot. Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich mit angenommener und nicht garantierter Rendite: 50 Euro monatlich über 18 Jahre sind 10.800 Euro Einzahlung; bei rechnerisch sechs Prozent Rendite pro Jahr ergäben sich daraus rund 19.000 Euro vor Kosten. Kurse schwanken, auch über Jahre hinweg, deshalb gehört dieser Baustein nur zu Zielen, die zeitlich flexibel sind.

Für kurzfristige und feste Ziele (der Führerschein in drei Jahren, das Fahrrad im nächsten Jahr) bleibt verzinstes Tagesgeld oder Festgeld das passende Werkzeug, unspektakulär und planbar.

Ein Ausblick, der ins Bild gehört: Mit der Frühstartrente hat der Staat 2026 ein eigenes, zweckgebundenes Vorsorgedepot für Kinder gestartet, das jahrgangsweise eingeführt wird. Es ist auf die Altersvorsorge angelegt und bis zum Renteneintritt gebunden, ersetzt also kein frei verfügbares Kindersparen, sondern ergänzt es. Die Details sind noch im Fluss; ein eigener Artikel folgt, sobald sich die Umsetzung gesetzt hat.

Was passiert mit Geldgeschenken der Verwandtschaft?

Taufe, Geburtstage, Weihnachten: Über die Jahre kommt einiges zusammen, und ohne System versickert es in Umschlägen und Spardosen. Die Lösung ist ein Satz an die Familie: „Wir haben ein Konto fürs Kind, hier ist die Nummer.“ Wer lieber etwas Greifbares schenkt, schenkt greifbar; wer Geld gibt, gibt es dorthin.

Für die Größenordnungen normaler Familien sind Schenkungssteuern dabei kein Thema: Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro pro Elternteil und 200.000 Euro pro Großelternteil, jeweils innerhalb von zehn Jahren.

Der eine nächste Schritt: Setzt euch zu zweit für eine halbe Stunde hin und beantwortet drei Fragen schriftlich: Wofür sparen wir (frei verfügbar oder Ausbildung), wie viel im Monat, auf wessen Namen. Mit diesen drei Antworten ist jede Kontoeröffnung ein Verwaltungsakt von zwanzig Minuten. Wie das Familienbudget insgesamt aufgestellt wird, steht im Grundlagen-Artikel.Familienbudget vor dem Kind

Häufige Fragen zum Sparen fürs Kind

Sollte das Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern laufen?

Das ist eine Abwägung: Der Kindesname bringt eigene Steuerfreibeträge, bedeutet aber, dass das Geld dem Kind gehört, ab 18 frei verfügbar ist und bei BAföG-Anträgen als Vermögen zählt. Der Elternname erhält die Kontrolle, nutzt aber nur eure Freibeträge.

Welche Steuerfreibeträge hat ein Kind?

Den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr (per Freistellungsauftrag) und darüber hinaus den Grundfreibetrag von 12.348 Euro, nutzbar über eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts, sofern das Kind keine weiteren Einkünfte hat. (Stand: August 2026)

Wie viel Vermögen darf ein Kind beim BAföG haben?

Für unter 30-Jährige werden 15.000 Euro eigenes Vermögen nicht angerechnet. Vermögen darüber mindert die Förderung. Maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung. (Stand: August 2026)

Gefährdet ein Kinderdepot die Familienversicherung?

Erst bei hohen Erträgen: Die beitragsfreie Mitversicherung endet, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen des Kindes 565 Euro im Monat übersteigt; Kapitalerträge zählen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags mit. (Stand: August 2026)

Ab wann lohnt sich der Start?

Ab sofort, auch mit kleinen Beträgen. Der größte Vorteil eines Kindersparplans ist nicht der Betrag, sondern die Laufzeit von 18 Jahren.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz (EStG), Paragraf 20 Absatz 9 (Sparer-Pauschbetrag) und Paragraf 32a (Grundfreibetrag 2026)

  • Einkommensteuergesetz (EStG), Paragraf 44a (Abstandnahme vom Steuerabzug, Nichtveranlagungsbescheinigung)

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Paragraf 29 (Vermögensfreibeträge)

  • Sozialgesetzbuch V, Paragraf 10 (Familienversicherung, Gesamteinkommensgrenze)

  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Paragraf 16 (Freibeträge)

  • Bundesregierung: Gesetzgebung zur Frühstartrente (Einführung ab 2026)

Rechtsstand: August 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung. Dieser Text ist zudem keine Anlageberatung; Geldanlage ist mit Verlustrisiken verbunden.