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Ab SSW 32 verdoppelt sich der Takt. Bis dahin sieht deine Partnerin ihre Frauenarztpraxis etwa alle vier Wochen, danach alle zwei. Der Kalender füllt sich, und parallel laufen Fristen, die nicht die Praxis verwaltet, sondern du: die Anmeldung deiner Elternzeit, der Beginn des Mutterschutzes, die Vorbereitung des Elterngeldantrags. Das dritte Trimester ist der Abschnitt, in dem aus Vorfreude Organisation wird.

Dieser Artikel sortiert die letzten Wochen einmal komplett: was medizinisch ansteht, welche Fristen an welchem Datum hängen und was bis SSW 36 erledigt sein sollte, damit die letzten Wochen ruhig bleiben.

Wann beginnt das dritte Trimester?

Das dritte Trimester umfasst den Abschnitt ab SSW 28 bis zur Geburt. Rechnerisch ist es das letzte Drittel der 40 Schwangerschaftswochen, praktisch ist es der Abschnitt mit der höchsten Dichte an Terminen und Entscheidungen. Ab SSW 37+0 beginnt das Fenster der Termingeburt: Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Geburt nicht mehr als Frühgeburt. Der errechnete Termin markiert die Mitte eines Zeitraums, nicht ein Lieferdatum. Wie die Zählung der Wochen genau funktioniert, steht im eigenen Artikel. SSW berechnen und verstehen

Wie ändert sich der Vorsorge-Rhythmus?

Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht Vorsorgeuntersuchungen bis SSW 32 im Abstand von vier Wochen vor, danach im Abstand von zwei Wochen. Wird der errechnete Termin überschritten, werden die Kontrollen engmaschig, üblich sind Abstände von etwa zwei Tagen.

Zwischen SSW 28+0 und 31+6 steht das dritte und letzte Ultraschallscreening an. Kontrolliert werden das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge, die Lage und der Sitz der Plazenta. Auch die Kindslage wird beurteilt, wobei sie sich danach noch ändern kann.

Zwei Punkte, die viele Paare überraschen. Erstens: Das CTG, der Herzton-Wehenschreiber, ist bei unauffälligem Verlauf kein fester Bestandteil der Vorsorge nach Mutterschafts-Richtlinie. Es kommt bei konkretem Anlass zum Einsatz, etwa bei Verdacht auf vorzeitige Wehen, und rund um den errechneten Termin.

Zweitens: Ab SSW 32 sieht die Richtlinie einen Bluttest auf Hepatitis B vor, damit das Kind bei Bedarf direkt nach der Geburt geschützt werden kann. Bei Rhesus-negativen Müttern wird zudem in der Regel zwischen SSW 28 und 30 eine Anti-D-Prophylaxe gegeben.

Welche Fristen laufen jetzt für dich?

Drei Termine hängen direkt am errechneten Termin, und alle drei fallen in dieses Trimester.

Erstens die Elternzeit. Wer sie ab der Geburt nehmen will, meldet sie spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber an, gerechnet ab dem errechneten Termin. Das entspricht ungefähr SSW 33. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, genügt die Textform, eine E-Mail reicht also. Kommt das Kind früher, bleibt eine fristgerechte Anmeldung wirksam.

Zweitens der Mutterschutz. Die Schutzfrist deiner Partnerin beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin, also mit SSW 34+0. Ab dann ist sie zu Hause, was den Takt eurer letzten gemeinsamen Wochen vor der Geburt bestimmt und oft der beste Zeitpunkt für die letzten organisatorischen Aufgaben ist.

Drittens das Elterngeld. Der Antrag lässt sich erst nach der Geburt stellen, aber vollständig vorbereiten: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Steuer-Identifikationsnummern, Bankverbindung, die Entscheidung über die Aufteilung der Monate. Wer das jetzt erledigt, braucht nach der Geburt nur noch die Geburtsbescheinigung einzulegen. Elterngeld für Väter: das komplette System

Die Marke verhandelt nicht: Sieben Wochen vor dem ET muss die Elternzeit-Anmeldung raus

Was gehört bis SSW 36 erledigt?

Vier Dinge, die sich im Mutterschutz-Fenster gut abschließen lassen.

Erstens: Die Klinik ist gewählt und die Anmeldung im Kreißsaal erfolgt. Viele Kliniken empfehlen die Anmeldung zwischen SSW 30 und 34.

Zweitens: Die Kliniktasche steht gepackt, spätestens ab SSW 37+0, dem Beginn des Termingeburt-Fensters.

Drittens: Der Weg in die Klinik ist geklärt, inklusive der Fragen, wer fährt, wo geparkt wird und wie lange die Fahrt zu verschiedenen Tageszeiten dauert.

Viertens: Dein Arbeitsumfeld weiß Bescheid. Übergaben sind vorbereitet, deine Erreichbarkeit rund um den Termin ist geregelt, und die wichtigsten Nummern sind im Telefon gespeichert.

Woran erkennt ihr den Geburtsbeginn?

Die häufigsten Zeichen sind regelmäßige, stärker werdende Wehen, der Blasensprung und das sogenannte Zeichnen, ein leicht blutiger Schleimabgang. Bei Blasensprung, Blutungen oder deutlich weniger Kindsbewegungen gilt unabhängig von allen Faustregeln: Klinik anrufen. Wie eine Geburt von der Aufnahme bis zur Nachgeburtsphase abläuft und was deine Rolle dabei ist, steht im Kreißsaal-Briefing. → Kreißsaal-Briefing: wie eine Geburt abläuft

Der eine nächste Schritt: Prüfe heute, ob deine Elternzeit-Anmeldung beim Arbeitgeber liegt. Falls nicht, rechne vom errechneten Termin sieben Wochen zurück und schicke sie vor diesem Datum ab, per E-Mail genügt. Das dritte Trimester verzeiht vieles, diese Frist nicht.

Häufige Fragen zum dritten Trimester

Wie oft sind Vorsorgeuntersuchungen im dritten Trimester?

Bis SSW 32 alle vier Wochen, danach alle zwei Wochen. Nach Überschreiten des errechneten Termins werden die Kontrollen engmaschig. (Stand: August 2026)

Wann findet das dritte Ultraschallscreening statt?

Zwischen SSW 28+0 und 31+6. Kontrolliert werden Wachstum, Fruchtwassermenge, Plazenta und Kindslage.

Ist das CTG im dritten Trimester Routine?

Nein. Nach der Mutterschafts-Richtlinie ist das CTG bei unauffälligem Verlauf kein fester Bestandteil der Vorsorge, sondern kommt bei konkretem Anlass und rund um den errechneten Termin zum Einsatz. Viele Praxen handhaben das unterschiedlich. (Stand: August 2026)

Wann muss die Elternzeit angemeldet sein?

Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn, bei Elternzeit ab Geburt gerechnet ab dem errechneten Termin, also ungefähr in SSW 33. Für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 1. Mai 2025 genügt die Textform. (Stand: August 2026)

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Termin, also mit SSW 34+0. Nach der Geburt dauert die Schutzfrist in der Regel acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinie (Untersuchungsintervalle, Ultraschallscreening, Laboruntersuchungen)

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG), Paragraf 3 (Schutzfristen vor und nach der Entbindung)

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Paragraf 16 (Anmeldung der Elternzeit, Textform für Geburten ab 1. Mai 2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz)

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Paragraf 7 (Elterngeldantrag)

Rechtsstand: August 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen.