This website uses cookies

Read our Privacy policy and Terms of use for more information.

Copyright: shutterstock / 2420586303

Rund 300.000 Kindergeldanträge im Jahr sollen ab 2027 wegfallen. Diese Zahl nannten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Abgeordnete der Koalition in der Bundestagsdebatte im Mai 2026. Ob euer Antrag dazugehört, hängt von zwei Dingen ab: ob euer Kind das erste ist und ob die Familienkasse eure Kontonummer kennt.

Dieser Artikel erklärt, was das Gesetz zum antragslosen Kindergeld regelt, ab wann es für euer Kind gilt, welche Daten vorliegen müssen, wer das Geld bekommt und was ihr schon heute erledigen könnt. Die Schlagzeile „Kindergeld kommt ab 2027 automatisch" stimmt nämlich nur zum Teil.

Was ändert sich 2027 beim Kindergeld?

Bisher wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt. Nach der Geburt verschickt die Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Antrag führt; abschicken müsst ihr ihn selbst.

Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes ändert das. Das Bundeskabinett hat es am 18. März 2026 beschlossen, der Bundestag am 9. Juli 2026, der Bundesrat hat am 25. September 2026 zugestimmt. In Kraft tritt es am 1. Januar 2027.

Das Prinzip: Bekommt euer Kind seine steuerliche Identifikationsnummer, läuft die Information über die Geburt vom Standesamt über die Meldebehörde zum Bundeszentralamt für Steuern und von dort zur Familienkasse. Kennt die Familienkasse alle nötigen Tatsachen, hat sie keine Zweifel am Anspruch und kennt sie eine Kontoverbindung, setzt sie das Kindergeld fest und zahlt es aus, ohne dass ihr etwas beantragt.

Wichtig ist das Wort „kann": Das Gesetz erlaubt der Familienkasse, auf den Antrag zu verzichten. Einen Anspruch darauf, dass sie es tut, haben Eltern nicht.

Ab wann gilt das für euer Kind?

Die Umstellung kommt in zwei Stufen. Feste Monate stehen nicht im Gesetz, die Bundesregierung nennt diesen Zeitplan:

Stufe 1, voraussichtlich im Frühjahr 2027: Weitere Kinder von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. Das Geld geht an die Person, die schon für das ältere Kind Kindergeld erhält.

Stufe 2, voraussichtlich Ende 2027: Auch erstgeborene Kinder.

Daraus folgt die Antwort auf die wichtigste Frage. Bekommt ihr 2027 euer erstes Kind und kommt es vor dem Start der zweiten Stufe zur Welt, läuft alles wie bisher: Begrüßungsschreiben, vorausgefüllter Antrag, abschicken. Dasselbe gilt für ein zweites Kind, das vor dem Start der ersten Stufe geboren wird.

Verlassen solltet ihr euch auf die Automatik erst, wenn die Familienkasse euch mitteilt, dass sie das Kindergeld ohne Antrag festgesetzt hat. Kommt stattdessen ein Begrüßungsschreiben, beantwortet ihr es.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für alle Kinder gilt: Die Familienkasse muss alle Tatsachen kennen, die für den Anspruch zählen, sie darf keine Zweifel daran haben, und sie braucht eine Kontoverbindung.

Bei Erstgeborenen kommen laut Bundesregierung drei Bedingungen hinzu.

Erstens: Mindestens ein Elternteil wohnt mit dem Kind in Deutschland.

Zweitens: Von diesem Elternteil ist eine IBAN bekannt.

Drittens: Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland.

Fehlt etwas, verschickt die Familienkasse weiterhin das Begrüßungsschreiben mit dem QR-Code zum vorausgefüllten Antrag. Ist beim Bundeszentralamt für Steuern keine IBAN hinterlegt, darf die Familienkasse sie bei Jobcentern und Arbeitsagentur abfragen. Einfacher ist es, die Kontoverbindung selbst zu hinterlegen.

Wer bekommt das Kindergeld?

Bei weiteren Kindern ist es einfach: Das Geld geht an den Elternteil, der schon für das ältere Kind Kindergeld bezieht.

Bei Erstgeborenen wählt die Familienkasse den Berechtigten anhand der Daten, die ihr vorliegen. Eine gesetzliche Vorrangregel für die Mutter gibt es nicht. Laut einer Protokollerklärung der Koalition soll die Familienkasse im Zweifel die Mutter auswählen und dabei aktuelle Meldedaten berücksichtigen.

Ihr seid an diese Auswahl nicht gebunden. Lebt ihr zusammen, bestimmt ihr untereinander, wer das Kindergeld erhält. Einen Wechsel für die Zukunft könnt ihr jederzeit beantragen, eine Begründung braucht es dafür nicht.

Was könnt ihr jetzt schon tun?

Eine Sache lässt sich heute erledigen: die IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das geht über Mein ELSTER, über die App „BZSt IBAN+", über eure Bank oder über eine bevollmächtigte Person. Es kostet nichts, eine Frist gibt es nicht, hinterlegt werden kann je Person ein SEPA-Konto. Bezieht ihr schon Kindergeld, meldet die Familienkasse das zuletzt genutzte Konto selbst.

Weil die Familienkasse bei Erstgeborenen den Berechtigten aus den vorliegenden Daten wählt, ist es sinnvoll, dass ihr beide eure IBAN hinterlegt. Dann steht für jeden von euch ein Konto bereit.

Solange ihr noch einen Antrag stellt, zählt eine Frist: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Geht der Antrag im Juli ein, zahlt die Familienkasse rückwirkend ab Januar; ältere Monate sind verloren. Auf die Steuer-ID eures Kindes müsst ihr dafür nicht warten, sie lässt sich nachreichen.

Zur Höhe: Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Ob und wie stark es 2027 steigt, ist noch nicht beschlossen. Wie Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammenspielen, steht im Steuerartikel. → Steuern mit Kind: Kindergeld, Freibeträge und was sich wirklich ändert

Was bleibt ein Antrag?

Alles andere. Das Gesetz betrifft nur das Kindergeld. Elterngeld beantragt ihr weiterhin selbst bei der Elterngeldstelle, rückwirkend gezahlt wird es höchstens für drei Lebensmonate. Auch der Kinderzuschlag, die Familienversicherung des Kindes und die Meldung an die Krankenkasse laufen wie bisher. → Nach der Geburt: alle Anträge in einer Woche

Wie viel Elterngeld euch zusteht und wie ihr die Monate aufteilt, steht im großen Überblick. → Elterngeld für Väter: das komplette System

Und wo das Kindergeld in eurem Monatsbudget landet, zeigt der Kassensturz. → Familienbudget vor dem Kind: der Kassensturz an einem Abend

Der eine nächste Schritt: Hinterlegt heute die IBAN des Kontos, auf das das Kindergeld fließen soll, beim Bundeszentralamt für Steuern, über ELSTER oder die App BZSt IBAN+.

Die Automatik kommt. Die Kontonummer muss sie trotzdem finden.

Häufige Fragen zum Kindergeld ohne Antrag

Muss ich 2027 noch Kindergeld beantragen?

Bei einem ersten Kind, das vor dem Start der zweiten Stufe voraussichtlich Ende 2027 geboren wird, ja. Bei weiteren Kindern entfällt der Antrag voraussichtlich ab Frühjahr 2027, wenn die Familienkasse alle Daten hat. Kommt ein Begrüßungsschreiben, beantwortet es; auf die Automatik verlasst ihr euch erst, wenn die Familienkasse die Festsetzung mitteilt. (Stand: Oktober 2026)

Was passiert, wenn die Familienkasse meine Kontoverbindung nicht kennt?

Dann zahlt sie nicht automatisch, sondern schickt das Begrüßungsschreiben mit QR-Code zum vorausgefüllten Antrag. Sie darf eine IBAN auch bei Jobcentern und Arbeitsagentur abfragen. Einfacher ist es, die IBAN vorher beim Bundeszentralamt für Steuern zu hinterlegen. (Stand: Oktober 2026)

Welcher Elternteil bekommt das Kindergeld ohne Antrag?

Bei weiteren Kindern der Elternteil, der schon Kindergeld bezieht. Bei Erstgeborenen wählt die Familienkasse anhand der vorliegenden Daten, laut Protokollerklärung der Koalition im Zweifel die Mutter. Ihr könnt jederzeit ohne Begründung einen Wechsel für die Zukunft beantragen. (Stand: Oktober 2026)

Gilt das antragslose Kindergeld auch, wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet?

Bei Erstgeborenen muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnen und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeiten. Arbeitet einer von euch im Ausland und der andere im Inland, kann das Verfahren also greifen. Fehlen der Familienkasse Daten, kommt das Begrüßungsschreiben. (Stand: Oktober 2026)

Wie viel Kindergeld gibt es pro Kind?

Seit Januar 2026 sind es 259 Euro pro Kind und Monat. Eine Erhöhung für 2027 ist nicht beschlossen. (Stand: Oktober 2026)

Quellen

  • Bundesregierung: „Kindergeld künftig ohne Antrag" (25. September 2026)

  • Bundesministerium der Finanzen: Kabinett beschließt antragsloses Kindergeld, Pressemitteilung vom 18. März 2026

  • Deutscher Bundestag: Einführung eines antragslosen Kindergeldes, Textarchiv 2026 (Debatte vom 22. Mai 2026, Beschluss vom 9. Juli 2026)

  • Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6979, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (8. Juli 2026)

  • Bundesrat: Zustimmung vom 25. September 2026

  • Bundeszentralamt für Steuern: Bankverbindung melden (Leistungsbeschreibung im BayernPortal, Stand Oktober 2026)

  • Einkommensteuergesetz, Paragrafen 64 und 66 (Berechtigtenbestimmung, Höhe, rückwirkende Zahlung)

  • betanet: Kindergeld (Stand Oktober 2026)

Rechtsstand: Oktober 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung.