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Die erste Impfung, die für dein Kind zählt, ist deine eigene. Gegen Keuchhusten kann ein Baby erst ab dem Alter von zwei Monaten geimpft werden. Bis dahin schützt es vor allem sein Umfeld, und das beginnt bei dir.

Dieser Artikel erklärt, welche Impfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) im ersten Lebensjahr empfiehlt, was sich 2026 geändert hat, wie der RSV-Schutz für Neugeborene funktioniert und welche Impfung dich selbst betrifft. Impfen wird gern als Grundsatzfrage diskutiert. Für Eltern im ersten Jahr ist es vor allem ein Terminplan, und den kannst du übernehmen.

Welche Impfungen empfiehlt die STIKO im ersten Lebensjahr?

Die Altersangaben der STIKO beziehen sich auf das Alter eures Kindes. „Mit 2 Monaten" heißt also: wenn euer Kind zwei Monate alt ist, etwa acht bis neun Wochen nach der Geburt. Das U-Heft zählt dagegen in Lebensmonaten, die U4 etwa liegt im dritten bis vierten Lebensmonat. Wer beide Zählweisen auseinanderhält, versteht jeden Terminzettel.

Ab 6 Wochen: Rotaviren.

Die Impfung gegen Rotaviren ist eine Schluckimpfung. Je nach Impfstoff braucht es zwei oder drei Dosen. Die Serie muss bis zum Alter von 24 beziehungsweise 32 Wochen abgeschlossen sein, deshalb sollte sie früh beginnen.

Mit 2, 4 und 11 Monaten: Sechsfachimpfung und Pneumokokken.

Die Sechsfachimpfung schützt gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung und Hepatitis B. Am selben Termin wird gegen Pneumokokken geimpft. Frühgeborene bekommen zusätzlich mit 3 Monaten eine weitere Dosis der Sechsfachimpfung, insgesamt also vier.

Mit 2, 4 und 12 Monaten: Meningokokken B.

Seit 2024 gehört die Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B zum Standard. Sie ist Kassenleistung und lässt sich bis zum fünften Geburtstag nachholen.

Mit 11 und 15 Monaten: Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.

Die erste Dosis fällt noch ins erste Lebensjahr, die zweite folgt mit 15 Monaten. Die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Windpocken werden am selben Termin gegeben oder mit mindestens vier Wochen Abstand.

Wo es zeitlich passt, lassen sich Impfungen mit U-Terminen verbinden. Nach der Übersicht der Impfakademie steht bei der U3 in der vierten bis fünften Lebenswoche die Impfberatung an, die Grundimmunisierung beginnt um die U4, abgeschlossen wird sie um die U6. Maßgeblich bleibt das Alter eures Kindes. Fragt deshalb bei der U3, wann die Praxis euch zum ersten Impftermin erwartet. → U-Untersuchungen: der Fahrplan von U1 bis U9

Was ist 2026 neu?

Zwei Änderungen betreffen Eltern im ersten Jahr.

Die Impfung gegen Meningokokken C mit zwölf Monaten entfällt. Erkrankungen durch diese Gruppe kommen in Deutschland kaum noch vor. Stattdessen empfiehlt die STIKO allen Kindern im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Steht im Impfpass älterer Geschwister noch die MenC-Impfung, ist das kein Fehler, sondern der alte Plan.

Beim RSV-Schutz gibt es seit 2026 zwei gleichrangig empfohlene Präparate, Nirsevimab und Clesrovimab. Für euch ändert das wenig: Welches eingesetzt wird, entscheidet die Klinik oder Praxis.

Wie funktioniert der RSV-Schutz für Neugeborene?

Gegen das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, bekommen alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison einen Schutz. Streng genommen ist er keine Impfung. Euer Kind bekommt einmalig einen langwirksamen Antikörper gespritzt, eine passive Immunisierung. Der Schutz wirkt sofort und hält meist fünf bis sechs Monate, also über eine Saison.

Wann der Antikörper gegeben wird, hängt vom Geburtsmonat ab. Kommt euer Kind in der RSV-Saison zur Welt, meist von Oktober bis März, bekommt es ihn möglichst noch vor der Entlassung aus der Klinik oder bei der U2. Wird es außerhalb der Saison geboren, folgt der Schutz im Herbst vor seiner ersten Saison, etwa bei der U4 oder U5.

Die Kosten trägt die Krankenkasse bis zum ersten Geburtstag ohne Zuzahlung. Eine RSV-Impfung in der Schwangerschaft ist für die 24. bis 36. Schwangerschaftswoche zwar zugelassen, wird von der STIKO derzeit aber nicht empfohlen.

Welche Impfung betrifft dich selbst?

Keuchhusten ist für Neugeborene gefährlich, und impfen lässt sich ein Baby erst ab zwei Monaten. Die STIKO empfiehlt deshalb allen engen Kontaktpersonen eine Dosis gegen Keuchhusten, wenn die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt. Dazu zählen Eltern und Geschwister, aber auch Betreuungspersonen wie Tagesmütter, Babysitter und gegebenenfalls Großeltern. Geimpft werden sollte möglichst mindestens vier Wochen vor dem Geburtstermin, damit der Schutz steht, wenn euer Kind kommt.

Deiner Partnerin wird die Keuchhusten-Impfung zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels angeboten, ab der 28. Schwangerschaftswoche, bei drohender Frühgeburt früher. Die Empfehlung gilt in jeder Schwangerschaft, unabhängig von früheren Impfungen. → Drittes Trimester: Was in den letzten Wochen wirklich ansteht

Und noch ein Punkt für dich: Wer nach 1970 geboren ist und gegen Masern nicht, nur einmal oder nicht nachweisbar geimpft ist, soll laut STIKO eine einmalige MMR-Impfung bekommen. Das klärt derselbe Blick in den Impfpass.

Was kostet das, und was ist Pflicht?

Alle Standardimpfungen der STIKO sind über die Schutzimpfungs-Richtlinie Kassenleistung, für euer Kind wie für dich. Eine allgemeine Impfpflicht gibt es nicht, mit einer Ausnahme: Seit März 2020 verlangt das Masernschutzgesetz vor der Aufnahme in eine Kita oder Kindertagespflege einen Nachweis. Ab dem ersten Geburtstag ist mindestens eine Masernimpfung nötig, ab dem zweiten sind es zwei. Nachgewiesen wird das über den Impfpass, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Zeugnis. Fehlt der Nachweis, ist ein Bußgeld möglich. → Eingewöhnung als Vater: wie der Kita-Start gelingt

Was ist deine Aufgabe?

Erstens: die Termine in den Kalender: Sobald die Praxis bei der U3 den ersten Impftermin nennt, trägst du die Serie ein: 2, 4 und 11 Monate, dazu die Rotavirus-Dosen und die Meningokokken-B-Dosis mit zwölf Monaten. Wie bei den U-Untersuchungen ist das ein Ressort, das komplett bei dir liegen kann.

Zweitens: Impfpass und U-Heft dabeihaben: Impfpass und gelbes Heft gehören zu jedem Termin. Für die Kita brauchst du später genau diese Nachweise.

Drittens: nach der Impfung beobachten: Frag beim Termin, worauf ihr in den folgenden Tagen achten sollt und ab wann ihr anrufen sollt. Unabhängig von der Impfung gilt: Bei einem Baby unter drei Monaten wird jedes Fieber ab etwa 38 Grad sofort ärztlich abgeklärt. → Das Wochenbett: wie du die ersten acht Wochen organisierst

Viertens: Verpasstes nachholen: Ein verpasster Termin lässt sich nachholen; wie, legt die Praxis anhand des Impfpasses fest. Die Ausnahme mit festem Zeitfenster ist die Rotavirus-Impfung, deren Serie bis zum Alter von 24 beziehungsweise 32 Wochen abgeschlossen sein muss.

Der eine nächste Schritt: Schau heute in deinen eigenen Impfpass. Liegt die letzte Keuchhusten-Impfung mehr als zehn Jahre zurück, vereinbare einen Termin in der Hausarztpraxis, möglichst vier Wochen vor dem Geburtstermin; bei Termin am 15. März also bis zum 15. Februar. Ist dieser Zeitpunkt schon vorbei, sprich trotzdem mit der Praxis, denn die Empfehlung gilt für alle engen Kontaktpersonen des Neugeborenen.

Der Impfplan deines Kindes beginnt bei dir.

Häufige Fragen zum Impfen im ersten Lebensjahr

Ab wann wird ein Baby geimpft?

Die Rotavirus-Schluckimpfung ist ab sechs Wochen möglich, die übrigen Standardimpfungen beginnen mit zwei Monaten. Bei Geburt in der RSV-Saison bekommt euer Kind schon in den ersten Tagen einen Antikörperschutz gegen RSV, der streng genommen keine Impfung ist. (Stand: Oktober 2026)

Wie viele Impftermine gibt es im ersten Lebensjahr?

Der Kern liegt auf drei Terminen mit 2, 4 und 11 Monaten. Dazu kommen je nach Impfstoff zwei oder drei Rotavirus-Dosen ab sechs Wochen und die Meningokokken-B-Dosis mit zwölf Monaten. Die genaue Zahl der Termine hängt davon ab, wie eure Praxis die Impfungen bündelt. (Stand: Oktober 2026)

Ist der RSV-Schutz eine Impfung, und wer zahlt ihn?

Nein, euer Kind bekommt einmalig einen Antikörper, der sofort schützt und meist fünf bis sechs Monate wirkt. Die Krankenkasse zahlt ihn bis zum ersten Geburtstag ohne Zuzahlung. (Stand: Oktober 2026)

Muss sich der Vater vor der Geburt impfen lassen?

Eine Pflicht gibt es nicht, aber eine klare Empfehlung: Liegt deine letzte Keuchhusten-Impfung mehr als zehn Jahre zurück, empfiehlt die STIKO eine Dosis, möglichst mindestens vier Wochen vor dem Geburtstermin. Bist du nach 1970 geboren und gegen Masern nicht sicher zweimal geimpft, kommt eine MMR-Impfung dazu.

Was passiert, wenn ein Impftermin verpasst wurde?

Die Impfung wird nachgeholt, das Vorgehen legt die Praxis anhand des Impfpasses fest. Ein festes Zeitfenster hat die Rotavirus-Impfung: Ihre Serie muss bis zum Alter von 24 beziehungsweise 32 Wochen abgeschlossen sein. Meningokokken B lässt sich bis zum fünften Geburtstag als Kassenleistung nachholen.

Quellen

  • Ständige Impfkommission: Empfehlungen der STIKO 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (22. Januar 2026)

  • Ständige Impfkommission: Beschluss zur Meningokokken-Impfung (MenACWY), Epidemiologisches Bulletin 44/2025

  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur RSV-Prophylaxe (Stand 2. Oktober 2026)

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Schutzimpfungs-Richtlinie; Beschlüsse vom 7. März 2024 (Meningokokken B) und 18. Dezember 2025 (Meningokokken ACWY, Wegfall Meningokokken C im Kleinkindalter)

  • Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Masernimpfung (Stand 14. August 2026)

  • Infektionsschutzgesetz, Paragraf 20 (Masernschutz)

  • Impfakademie: STIKO-Impfempfehlungen von Geburt bis zur U9

Stand: Oktober 2026. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen. Für Leistungs- und Erstattungsfragen sind die Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse verbindlich.