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Vier Wochen Schweigen können eine Teilzeitstelle bedeuten.
Antwortet ein Arbeitgeber auf einen fristgerechten Antrag auf Elternteilzeit nicht innerhalb von vier Wochen in Textform und mit Begründung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die Arbeitszeit ist dann so festgelegt, wie sie beantragt wurde. Das steht seit Jahren im Gesetz, taucht in Gesprächen zwischen Vätern und Personalabteilungen aber selten auf.
Der Grund ist einfach: Wer die Regel nicht kennt, stellt keinen Antrag, sondern eine Frage. Auf Fragen muss niemand innerhalb von vier Wochen antworten.
Dieser Text sortiert beides, den Weg in die Teilzeit und den Weg zurück. Also: wer den Anspruch hat, wie der Antrag aussehen muss, wann der Arbeitgeber ablehnen darf, und was bei der Rückkehr wirklich garantiert ist.
Wer hat Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit?
Der Anspruch steht in Paragraf 15 Absatz 7 BEEG und hängt an fünf Bedingungen, die alle zugleich erfüllt sein müssen.
Erstens die Betriebsgröße. Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer:innen, Auszubildende zählen nicht mit.
Zweitens die Beschäftigungsdauer. Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
Drittens der Stundenkorridor. Die Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden.
Viertens die betriebliche Lage. Dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen.
Fünftens die Frist. Der Anspruch wurde sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit in Textform mitgeteilt, bei Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr 13 Wochen vorher.
Fehlt eine dieser Bedingungen, ist Teilzeit nicht ausgeschlossen. Sie wird dann Verhandlungssache, weil der Rechtsanspruch entfällt und nur die einvernehmliche Lösung bleibt.

Fünf Bedingungen, alle müssen erfüllt sein. Fällt eine weg, bleibt nur die Einigung.
Wie viele Stunden sind erlaubt?
Hier laufen zwei Regeln nebeneinander, die oft verwechselt werden.
Die Obergrenze: Während der Elternzeit darf niemand mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Das ist eine Grenze, keine Erlaubnis, und sie gilt für jede Erwerbstätigkeit während der Elternzeit.
Der Anspruchskorridor: Der einklagbare Anspruch auf Verringerung betrifft nur Zeiträume zwischen 15 und 32 Wochenstunden. Wer auf zehn Stunden reduzieren will, kann das vereinbaren, aber nicht erzwingen.
Wichtig für die Planung: Der Durchschnitt bezieht sich auf den Monat, nicht auf die einzelne Woche. Eine ungleiche Verteilung ist damit möglich, etwa geblockte Arbeitstage.
Wer während der Elternzeit arbeitet, sollte den Elterngeldteil zuerst rechnen. Teilzeiteinkommen wird auf das Elterngeld angerechnet, und ElterngeldPlus fällt bei Teilzeit häufig günstiger aus als Basiselterngeld: → Elterngeld für Väter
Ein Korridor innerhalb des Korridors entscheidet dabei über Geld. Der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Wer ihn mitnehmen will, muss die Stundenzahl im Teilzeitantrag genau so wählen. 20 Stunden können familiär die bessere Lösung sein und den Bonus trotzdem kosten. Diese Rechnung gehört vor den Antrag, nicht danach.
Wie beantragst du die Elternteilzeit?
Der Antrag ist kürzer, als die meisten denken. Verpflichtend sind zwei Angaben: der Beginn und der Umfang der verringerten Arbeitszeit. Die gewünschte Verteilung auf die Wochentage soll angegeben werden, sie ist aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Die Form ist die Textform, eine E-Mail genügt also. Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gelten teilweise noch die alten, strengeren Formvorschriften.
Praktisch sinnvoll ist es, den Teilzeitantrag mit der Anmeldung der Elternzeit zu verbinden. Das Gesetz sieht diese Verbindung ausdrücklich vor, und beide Erklärungen haben dieselbe Sieben-Wochen-Frist. Wie die Anmeldung selbst aufgebaut ist, steht hier: → Elternzeit beantragen: Frist, Form, Musterantrag
Zwei Punkte, die den Antrag stark machen:
Nenne konkrete Zahlen und Tage statt einer Bandbreite. „25 Wochenstunden, Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 14.15 Uhr“ ist ein Antrag. „Ungefähr 60 Prozent, flexibel“ ist ein Gesprächsangebot.
Sichere den Zugang und notiere das Datum. Ab diesem Tag läuft die Frist des Arbeitgebers, und auf diesen Tag kommt es später an.
Der Anspruch lässt sich während der gesamten Elternzeit zweimal geltend machen, wenn eine Einigung nicht zustande kommt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Dann gilt die Zustimmung als erteilt.
Lehnt der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags in Textform ab, gilt die Arbeitszeit so als festgelegt, wie sie beantragt wurde. Bei Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr beträgt die Frist acht Wochen. Für die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit gilt dasselbe.
Diese Zustimmungsfiktion ist der stärkste Hebel im ganzen Verfahren, und sie ist zugleich der Grund, warum Formulierungen zählen. Eine Mail mit der Frage, ob Teilzeit denkbar wäre, setzt keine Frist in Gang. Ein Antrag, der Beginn und Umfang benennt, tut es.
Landesarbeitsgerichte haben bestätigt, dass ein Arbeitgeber, der die Frist verstreichen lässt, sein Ablehnungsrecht verliert. Wer sich darauf beruft, sollte den Zugang belegen können und den Vorgang sauber dokumentieren.
Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen, und die Hürde liegt höher als bei der allgemeinen Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort genügen betriebliche Gründe, hier müssen sie dringend sein.
Die Ablehnung muss in Textform erfolgen, innerhalb der Frist, und sie muss begründet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber den wesentlichen Kern der entgegenstehenden Gründe benennen und die maßgeblichen Tatsachen mitteilen. Eine ausführliche juristische Begründung schuldet er nicht.
Was in der Praxis als Ablehnungsgrund vorgetragen wird: ein Arbeitsplatz, der sich nicht teilen lässt, eine fehlende Ersatzkraft für die verbleibenden Stunden, oder ein bereits umgesetztes Organisationskonzept, das der gewünschten Verteilung entgegensteht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.
Lehnt der Arbeitgeber rechtzeitig ab, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht. Vorher lohnt fast immer der zweite Anlauf mit veränderter Verteilung, weil sich viele Ablehnungen nicht gegen die Stundenzahl richten, sondern gegen die Lage der Arbeitszeit.
Was gilt bei Teilzeit für einen anderen Arbeitgeber?
Eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit während der Elternzeit braucht die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen nach dem Antrag verweigern, und nur aus dringenden betrieblichen Gründen, in Textform.
Die 32-Stunden-Grenze gilt dabei für alle Tätigkeiten zusammen, nicht je Arbeitgeber.
Welche Rechte hast du bei der Rückkehr?
Bei der Rückkehr trennt das Gesetz zwei Dinge, die im Kopf zusammengehören: die Arbeitszeit und den Arbeitsplatz.
Die Arbeitszeit kommt zurück. Das Recht, nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war, steht ausdrücklich im Gesetz. Wer während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, wird dadurch nicht dauerhaft zur Teilzeitkraft. Diese Rückkehr passiert automatisch, sie muss nicht beantragt werden.
Der Arbeitsplatz nicht unbedingt. Eine gesetzliche Garantie auf denselben Schreibtisch, dasselbe Team oder dasselbe Projekt kennt das BEEG nicht. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag: Je enger Tätigkeit und Ort dort beschrieben sind, desto weniger Spielraum hat der Arbeitgeber. Enthält der Vertrag eine wirksame Versetzungsklausel, kann er dich im Rahmen seines Weisungsrechts anders einsetzen, allerdings nur nach billigem Ermessen und auf einer mindestens gleichwertigen Position.
Die europäische Vereinbarkeitsrichtlinie sieht das Recht vor, an den früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige Tätigkeit zugewiesen zu bekommen. Eine wortgleiche Regelung im BEEG fehlt, weshalb Gerichte über das Weisungsrecht und dessen Grenzen entscheiden. Für dich heißt das: Der Vertrag ist das wichtigste Dokument im Rückkehrgespräch.
Zwei Punkte, die dabei untergehen:
Der Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht. Er ist im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren. Umgekehrt darf der Arbeitgeber den Urlaub für volle Kalendermonate der Elternzeit kürzen, wenn er das ausdrücklich erklärt und du nicht in Teilzeit gearbeitet hast.
Der besondere Kündigungsschutz endet mit dem letzten Tag der Elternzeit. Ab dann gelten wieder die allgemeinen Regeln.
Wer gar nicht zurückkehren will, hat ein eigenes Recht: Das Arbeitsverhältnis lässt sich zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Diese Frist gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine kürzere steht.
Was ist die Brückenteilzeit und wann lohnt sie sich?
Die Brückenteilzeit nach Paragraf 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist befristete Teilzeit mit garantierter Rückkehr. Sie greift nach der Elternzeit, nicht währenddessen, und sie ist für Väter interessant, die nach dem Wiedereinstieg für ein oder zwei Jahre reduzieren wollen, ohne dauerhaft in Teilzeit zu landen.
Die Bedingungen:
Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer:innen.
Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
Der gewünschte Zeitraum liegt zwischen einem und fünf Jahren, mit konkretem Anfangs- und Enddatum.
Der Antrag geht spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform ein.
Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn ab, gilt die Verringerung als festgelegt. Betriebe zwischen 46 und 200 Beschäftigten können zusätzlich unter Berufung auf eine gestaffelte Zumutbarkeitsgrenze ablehnen.
Der Unterschied zur unbefristeten Teilzeit ist der entscheidende Punkt: Aus der Teilzeit nach Paragraf 8 gibt es keinen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Stundenzahl, sondern nur eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung entsprechender Stellen. Aus der Brückenteilzeit kommst du automatisch zurück. Während ihrer Laufzeit sind allerdings weitere Änderungen der Arbeitszeit nach diesem Gesetz gesperrt.
Wie führst du das Rückkehrgespräch?
Der Termin gehört acht bis zwölf Wochen vor das Ende der Elternzeit, nicht in die letzte Woche. Drei Punkte reichen.
Das Datum. Der erste Arbeitstag, benannt als Datum, plus die Frage nach Übergabe und Einarbeitung.
Die Stunden. Entweder die Rückkehr zur alten Arbeitszeit, dann ist es eine Mitteilung. Oder ein Teilzeitwunsch für die Zeit danach, dann ist es ein Antrag mit eigener Frist, je nach Weg drei Monate oder länger.
Die Aufgabe. Was hat sich geändert, welches Team, welche Projekte, welcher Ort. Diese Frage früh zu stellen ist der einzige Weg, eine Veränderung noch zu beeinflussen, statt sie am ersten Tag zu erfahren.
Alles Vereinbarte kurz per E-Mail zusammenfassen. Das ist keine Misstrauensgeste, sondern die Grundlage für den Fall, dass sich Zuständigkeiten ändern. Wie ein solches Gespräch aufgebaut wird, steht hier: → Elternzeit ankündigen: das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Häufige Fragen zu Rückkehr nach der Elternzeit und Teilzeit verhandeln
Muss ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, um ElterngeldPlus zu bekommen?
Nein. ElterngeldPlus lässt sich auch ohne Erwerbstätigkeit beziehen, es ist dann monatlich niedriger und läuft doppelt so lange. Der Vorteil bei Teilzeit liegt in der günstigeren Anrechnung des Einkommens.
Kann mein Arbeitgeber mich zur Teilzeit während der Elternzeit verpflichten?
Nein. Elternzeit bedeutet, dass die Arbeitspflicht ruht. Jede Tätigkeit während der Elternzeit setzt deine Zustimmung voraus.
Zählt Teilzeit in Elternzeit als Elternzeit?
Ja. Die Elternzeit läuft weiter, das Arbeitsverhältnis ruht nur teilweise. Der besondere Kündigungsschutz bleibt bestehen.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Die Kürzungsmöglichkeit des Arbeitgebers entfällt, wenn du während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit arbeitest.
Kann ich die Teilzeit vorzeitig beenden?
Eine Änderung der einmal festgelegten Arbeitszeit ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Der zweite Anspruch auf Verringerung hilft hier nicht weiter, weil er auf Verringerung zielt und nicht auf Aufstockung.
Bin ich nach der Elternzeit noch besonders geschützt?
Nein. Der Schutz nach dem BEEG endet mit dem letzten Tag der Elternzeit. Benachteiligungen wegen der Inanspruchnahme von Rechten bleiben aber unzulässig.
Quellen
Bundesministerium der Justiz: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Paragraf 15 Absätze 4 bis 7 sowie Paragrafen 17, 18 und 19, Fassung nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz. Stand: August 2026.
Bundesministerium der Justiz: Teilzeit- und Befristungsgesetz, Paragrafen 8, 9 und 9a. Stand: August 2026.
Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, Paragraf 106, Weisungsrecht des Arbeitgebers. Stand: August 2026.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienportal, Teilzeit während der Elternzeit. Stand: 2026.
Bundesarbeitsgericht: Entscheidung zu den Anforderungen an die Ablehnung von Elternteilzeit, Aktenzeichen 9 AZR 298/18. Stand: Dezember 2018.
Bundesarbeitsgericht: Entscheidung zur Präklusion nachgeschobener Ablehnungsgründe, Aktenzeichen 9 AZR 435/18. Stand: September 2019.
Landesarbeitsgericht Hessen: Entscheidung zur Zustimmungsfiktion bei versäumter Ablehnungsfrist, Aktenzeichen 10 SaGa 738/19. Stand: Juli 2019.
Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Stand: 2019.
Stand: August 2026. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen. Für Leistungs- und Erstattungsfragen sind die Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse verbindlich.

