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Beim Vorsorgetermin liegt ein Blatt auf dem Tisch. Überschrift: empfohlene Zusatzleistungen. Darunter ein Test auf Toxoplasmose, ein Abstrich auf B-Streptokokken, vielleicht ein Ersttrimesterscreening, daneben ein Feld für die Unterschrift. Einzeln wirken die Beträge überschaubar. Die Frage dahinter ist es nicht: Braucht ihr das, und wer zahlt?
Dieser Artikel erklärt, was die Krankenkasse in der Schwangerschaft ohnehin übernimmt, welche Zusatzuntersuchungen Geld kosten, was es mit dem Bluttest auf Trisomien auf sich hat, welche Kosten rund um die Geburt anfallen und wie ihr Geld zurückholt. Ob ihr eine Untersuchung machen lasst, entscheidet ihr. Dieser Text sortiert, was sie kostet und wer sie bezahlt.
Was zahlt die Kasse in der Schwangerschaft ohnehin?
Zwei Sätze klingen in dieser Situation plausibel und stimmen beide nicht ganz. Der erste: In der Schwangerschaft zahlt die Kasse alles. Der zweite: Mehr Untersuchung bringt mehr Sicherheit.
Richtig ist, dass die Regelvorsorge umfassend ist. Was die Mutterschafts-Richtlinien vorsehen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, und Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft sind zuzahlungsfrei. Dazu gehören die regelmäßigen Vorsorgetermine mit Blut- und Urinuntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen, eine in jedem Schwangerschaftsdrittel. Auch die Hebammenhilfe ist Kassenleistung.
Gibt es einen medizinischen Anlass, zahlt die Kasse außerdem Untersuchungen, die sonst Selbstzahlerleistungen wären, etwa einen ausführlichen Feinultraschall. Diese Unterscheidung zwischen „mit Anlass" und „ohne Anlass" zieht sich durch den ganzen Artikel. Sie ist der Hebel, den ihr kennen solltet.
Welche Zusatzuntersuchungen kosten Geld?
Diese Angebote begegnen euch in der Schwangerschaft als Selbstzahlerleistung, auch IGeL genannt, kurz für individuelle Gesundheitsleistung.
Ersttrimesterscreening. Die Kombination aus Ultraschall und Blutwerten in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche (genau: 11+0 bis 13+6) berechnet eine Wahrscheinlichkeit für bestimmte Chromosomenabweichungen. In der Regel ist sie keine Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nennt Kosten zwischen 150 und 250 Euro, Stand 2021. Allein der Laboranteil liegt laut Labor Enders aktuell bei 52,40 Euro, dazu kommt die Ultraschallleistung der Praxis.
Feinultraschall ohne Anlass. Der große Ultraschall in der Regelvorsorge ist Kassenleistung. Eine ausführliche Feindiagnostik ohne medizinischen Anlass kostet üblicherweise etwa 150 bis 250 Euro; mit Anlass zahlt die Kasse. → Der große Ultraschall: was beim zweiten Screening passiert
Toxoplasmose-Test. Er kostet etwa 16,90 bis 20,40 Euro, dazu kommen Beratung und Blutentnahme. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet ihn mit „unklar". Die Kasse zahlt nur bei einem Verdacht, etwa nach einem auffälligen Ultraschall.
B-Streptokokken-Test. Der Abstrich kostet etwa 10 bis 30 Euro, der IGeL-Monitor bewertet ihn ebenfalls mit „unklar", eine Kassenleistung ist er nicht. Welche Rolle das Ergebnis unter der Geburt spielt, steht im Geburtsartikel. → Wie eine Geburt abläuft: Phasen, Dauer, Entscheidungen
Test auf Zytomegalie (CMV). Auch dieser Bluttest ist eine Selbstzahlerleistung.
Eine Sache gibt es dagegen gar nicht mehr zu kaufen: Ultraschall ohne medizinischen Zweck, das sogenannte Babykino, ist seit dem 1. Januar 2021 verboten (Paragraf 10 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung, NiSV).
Was ist mit dem Bluttest auf Trisomien?
Der nicht invasive Pränataltest, kurz NIPT, untersucht im Blut der Schwangeren Erbgut des Kindes auf die Trisomien 13, 18 und 21. Seit Juli 2022 zahlt die Kasse ihn in zwei Fällen: wenn ein anderer Befund auf eine Trisomie hinweist, oder wenn deine Partnerin und ihre Ärztin den Test gemeinsam für notwendig halten. Der G-BA betont dabei ausdrücklich, dass der Test keine Routineuntersuchung ist.
Vor dem Test sind eine ärztliche Aufklärung und eine genetische Beratung Pflicht. Zusätzlich habt ihr Anspruch auf psychosoziale Beratung, etwa in einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Möglich ist der Test etwa ab der zehnten Woche, das Ergebnis liegt meist innerhalb einer Woche vor.
Wichtig für die Einordnung: Der Test erkennt nur diese drei Trisomien. Ob euer Kind insgesamt gesund ist, sagt er nicht. Beim Down-Syndrom übersieht er laut G-BA weniger als eine von 10.000 Untersuchungen und schlägt in etwa 5 von 10.000 falsch an. Weil Trisomien selten sind, ist im Rechenbeispiel des G-BA trotzdem etwa jedes dritte auffällige Ergebnis falsch. Bei 2 bis 6 von 100 Schwangeren lässt sich der Test nicht auswerten.
Ein auffälliges Ergebnis muss deshalb immer invasiv abgeklärt werden, durch eine Chorionzottenbiopsie ab der zwölften oder eine Fruchtwasseruntersuchung ab etwa der 16. Woche. Beide Eingriffe tragen ein Fehlgeburtsrisiko von etwa 1 bis 4 von 1000.
Wie verbreitet der Test inzwischen ist, zeigt eine Auswertung der BARMER: 2024 nutzten ihn im Schnitt fast 50 Prozent der Schwangeren. Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 mit großer Mehrheit beschlossen, die Kassenzulassung zu beobachten. Die Bundesregierung soll ein Monitoring einrichten, erste Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen, ein Expertengremium soll ethische und rechtliche Fragen begleiten. Ausdrücklich festgehalten ist, dass der Zugang zum kassenfinanzierten Test bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert werden soll. An den heutigen Voraussetzungen ändert der Beschluss nichts.
Wer den Test ohne die Voraussetzungen der Kasse möchte, zahlt selbst. Den Preis nennt das Labor oder die Praxis vorab.
Welche Kosten fallen rund um die Geburt an?
Dein Platz im Geburtsvorbereitungskurs. Der Kurs selbst ist für deine Partnerin Kassenleistung, dein Partneranteil oft nicht. Viele Kassen erstatten ihn trotzdem ganz oder teilweise, mit großen Unterschieden: Die TK zahlt 80 Prozent bis 100 Euro, die BARMER bis 200 Euro, die DAK den vollen Betrag. Bei den AOKs reicht die Spanne je nach Region von 25 bis 500 Euro.
Rufbereitschaft einer Beleghebamme. Wer dieselbe Hebamme auch bei der Geburt dabeihaben möchte, zahlt für ihre Rufbereitschaft eine Pauschale von mehreren hundert Euro. Eine Regelleistung ist das nicht, viele Kassen geben aber Zuschüsse zwischen 100 und 750 Euro, etwa die TK 250, die BARMER 200 und die DAK bis zu 500 Euro. → Hebamme finden als Vater
Hausgeburt und Geburtshaus. Für die Rufbereitschaft bei einer Hausgeburt nennt familie.de rund 700 bis 1400 Euro, teilweise bezuschusst. Ab 41+0 ist eine Hausgeburt nur nach ärztlicher Prüfung Kassenleistung, ab 42+0 gar nicht mehr. Auch Geburtshäuser verlangen teils Eigenanteile; fragt danach, bevor ihr unterschreibt.
Familienzimmer, Einzelzimmer, Chefarztwahl. Das sind Wahlleistungen der Klinik, die ihr selbst bezahlt. Die Preise legt jede Klinik selbst fest. → Geburtsklinik wählen: worauf es ankommt und was ihr fragen solltet
Private Einlagerung von Nabelschnurblut. Je nach Anbieter und Laufzeit kostet sie etwa 1500 bis 3000 Euro für 20 Jahre (Apotheken Umschau), DocCheck nennt 2000 bis 5000 Euro. Die Chance, das Blut später selbst zu nutzen, schätzt der Hämatologe Bethge als sehr gering ein; Ausnahmen gibt es etwa bei einem erkrankten Geschwisterkind. Eine öffentliche Spende ist kostenlos, sofern die Klinik mit einer Nabelschnurblutbank zusammenarbeitet.
Rückbildung online. Reine Online-Rückbildungskurse privater Anbieter erstatten manche Kassen nicht, die TK etwa nicht. → Rückbildung: Was Partner wissen sollten
Wie holt ihr Geld zurück?
Die Erstattungen für Partnerkurs und Rufbereitschaft zeigen das Prinzip: Viele Kassen zahlen über freiwillige Zusatzleistungen mehr als das gesetzliche Minimum. Manche bündeln das in einem Budget für Schwangerschaftsextras. Auf dem Vorsorgezettel steht davon nichts. Was eure Kasse übernimmt, steht in ihren Leistungsbedingungen oder kommt am Telefon heraus.
Drei Regeln machen das Zurückholen einfach. Fragt vor der Leistung, nicht danach, dann wisst ihr, woran ihr seid. Bewahrt jede Rechnung auf, am besten in einer Mappe oder einem Ordner auf dem Handy. Und reicht die Belege auf dem Weg ein, den eure Kasse nennt. Wie die Ausgaben ins Familienbudget passen, steht im Kassensturz. → Familienbudget vor dem Kind: der Kassensturz an einem Abend
Wie entscheidet ihr über ein Zusatzangebot?
Vor jeder Unterschrift helfen drei Fragen.
Erstens: Was würde das Ergebnis ändern?
Fragt die Ärztin, was nach einem auffälligen und was nach einem unauffälligen Ergebnis passiert. Ändert keines von beiden etwas an der weiteren Betreuung, ist das eine wichtige Information.
Zweitens: Was kostet es insgesamt?
Zum Laborpreis kommen oft Beratung, Blutentnahme oder Ultraschall dazu. Lasst euch den Gesamtbetrag schriftlich geben.
Drittens: Zahlt die Kasse bei Anlass?
Gibt es einen medizinischen Grund, ist die Untersuchung womöglich Kassenleistung. Und wenn nicht, erstattet eure Kasse vielleicht über ein Budget einen Teil.
Bei den meisten Angeboten müsst ihr nicht am selben Tag unterschreiben. Feste Zeitfenster haben vor allem Untersuchungen wie das Ersttrimesterscreening, das nur zwischen 11+0 und 13+6 möglich ist.
Der eine nächste Schritt: Ruft vor dem nächsten Vorsorgetermin bei eurer Krankenkasse an und fragt, was sie in der Schwangerschaft über die Regelvorsorge hinaus erstattet, für Zusatzuntersuchungen, Partnerkurs und Rufbereitschaft.
Viele Kassen zahlen mehr, als auf dem Vorsorgezettel steht. Sagen tun sie es erst auf Nachfrage.
Häufige Fragen zu Selbstzahlerleistungen in der Schwangerschaft
Ist das Ersttrimesterscreening eine Kassenleistung?
In der Regel nicht. Der G-BA nennt Kosten zwischen 150 und 250 Euro (Stand 2021); allein der Laboranteil liegt aktuell bei rund 52 Euro, dazu kommt der Ultraschall. Manche Kassen erstatten einen Teil über Zusatzleistungen, fragt vorher nach. (Stand: Oktober 2026)
Zahlt die Krankenkasse den Bluttest auf Trisomien?
Ja, seit Juli 2022 in zwei Fällen: wenn ein anderer Befund auf eine Trisomie hinweist oder wenn Schwangere und Ärztin den Test gemeinsam für notwendig halten. Vorher sind ärztliche Aufklärung und genetische Beratung Pflicht. Ein Routinetest ist er ausdrücklich nicht. (Stand: Oktober 2026)
Was kostet der Toxoplasmose-Test, und lohnt er sich?
Etwa 16,90 bis 20,40 Euro plus Beratung und Blutentnahme. Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen als unklar. Bei einem Verdacht, etwa nach einem auffälligen Ultraschall, zahlt die Kasse. (Stand: Oktober 2026)
Zahlt die Kasse den Partner im Geburtsvorbereitungskurs?
Nicht als Regelleistung, aber viele Kassen erstatten den Partneranteil ganz oder teilweise, je nach Kasse zwischen 25 Euro und dem vollen Betrag. Die TK zahlt etwa 80 Prozent bis 100 Euro, die BARMER bis 200 Euro, die DAK den vollen Betrag. (Stand: Oktober 2026)
Was kostet eine Beleghebamme?
Die Betreuung selbst ist Kassenleistung, die Rufbereitschaftspauschale nicht. Sie liegt bei mehreren hundert Euro; viele Kassen bezuschussen sie mit 100 bis 750 Euro. (Stand: Oktober 2026)
Quellen
Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinien; Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien, der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21" (Inhaltsstand November 2021)
IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund: Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft; Streptokokken-Test in der Schwangerschaft
Techniker Krankenkasse: Nach Bedarf, zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft (aktualisiert Juli 2025)
Labor Enders: Ersttrimesterscreening (Februar 2026)
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6075 (Mai 2026); Antrag 21/3873 „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests, Monitoring der Konsequenzen", angenommen in geänderter Fassung am 8. Oktober 2026
krankenkasseninfo.de: Kassenvergleich Geburtsvorbereitungskurs für Partner (Stand 9. Oktober 2026) und Hebammen-Rufbereitschaft (Stand 10. Oktober 2026)
betanet: Geburt, Leistungen der Krankenkasse (Stand Oktober 2026)
familie.de: Was kostet eine Geburt?
Apotheken Umschau: Nabelschnurblut einlagern; DocCheck: Geschäfte wie am Schnürchen
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV), Paragraf 10
Rechtsstand: Oktober 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung; verbindlich sind die Auskünfte von Elterngeldstelle, Familienkasse, Finanzamt oder einer anwaltlichen beziehungsweise steuerlichen Beratung. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung; bei Beschwerden oder Unsicherheit gilt das Wort von Ärzt:innen und Hebammen. Für Leistungs- und Erstattungsfragen sind die Auskünfte der jeweiligen Krankenkasse verbindlich.

